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Hohe Waldbrandgefahr: Verbot von Daxen- und Brauchtumsfeuern

Aufgrund der hohen Waldbrandgefahr sind ab sofort Daxen- oder Brauchtumsfeuer so lange verboten, bis die amtliche Gefahrenstufe wieder herabgesetzt wird. Nach der Waldbrandindexkarte des Deutschen Wetterdienstes herrscht in der Stadt Rosenheim derzeit Waldbrandgefahrenstufe 4 von 5.

Zusätzlich sind keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt. Bei offenen Feuern in Waldnähe ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Metern zum Wald einzuhalten. Außerdem müssen offene Feuerstätten unter ständiger Aufsicht stehen und Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle vollständig erloschen sein.

Um den Brennglaseffekt zu vermeiden, darf kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Zufahrtswege zu Wäldern sind für Einsatzfahrzeuge freizuhalten und es wird dringend darum gebeten, ausschließlich ausgewiesen Parkflächen zu nutzen. Grasflächen können durch heiße Fahrzeugteile entzündet werden.