Kommunalwahl in Rosenheim: Keine Beanstandungen
Bei der Kommunalwahl 2026 in Rosenheim gab es keine rechtsaufsichtlichen Beanstandungen. Das ist das Ergebnis der routinemäßigen Wahlprüfung durch die Regierung von Oberbayern. Ganz konkret lag keine Verletzung wahlrechtlicher Vorschriften vor, die Anlass zu weiteren Maßnahmen gegeben hätten. Damit haben die Stadtratswahl und die Oberbürgermeisterwahl samt Stichwahl Bestand.
Besonderes Augenmerk der Prüfung wurde auf die Zustellung der Briefwahlunterlagen bei der Stichwahl gelegt. Warum etwa 300 Personen ihre Briefwahlunterlagen nicht bekommen haben, ließ sich nach internen Prüfungen der Stadt sowie bei den Zustelldienstleistern nicht ermitteln. Laut der Regierung von Oberbayern ist weder das Wahlergebnis in den betroffenen Stimmbezirken auffällig, noch kann aus der im Vergleich zur Hauptwahl geringeren Wahlbeteiligung auf die Verletzung wahlrechtlicher Vorschriften geschlossen werden, da die Wahlbeteiligung bei Stichwahlen üblicherweise deutlich geringer ausfällt.
Wahlleiter Franz Höhensteiger: „Wir bedauern die Unannehmlichkeiten der betroffenen Wählerinnen und Wähler und entschuldigen uns für den Ärger, den jeder Einzelne hatte. Wir versuchen natürlich, bei den nächsten Wahlen unsere Wahlorganisation weiter zu verbessern und bei Problemen noch besser zu informieren.“