Mehr Parkraum und neue Parkregelungen für die Rosenheimer Innenstadt
In der Rosenheimer Innenstadt wird das Parken neu geordnet. Der Stadtrat hat den Neubau des sanierungsbedürftigen Parkhauses P1 beschlossen. Durch zwei zusätzliche Parkebenen sollen künftig rund 250 Stellplätze in der Stadtmitte zur Verfügung stehen.
Bei der Planung des neuen Parkhauses soll zudem die Multifunktionalität des Gebäudes berücksichtigt werden. Die Verwaltung prüft daher, ob unter anderem eine Kletterwand an der Fassade sowie eine Nutzung auf dem Dach für Veranstaltungen realisiert werden können.
Gleichzeitig wird das Parken am Straßenrand neu geregelt. Im Stadtkern wird eine Kurzzeitparkzone mit einer zulässigen Parkdauer von einer Stunde eingerichtet. Davon bleibt die erste halbe Stunde kostenfrei, damit kurze Erledigungen auch ohne Parkgebühren weiterhin möglich sind.
Auch die Gebührenregelung für die städtischen Parkhäuser ändert sich zum 01. November. Die bisherige kostenfreie Parkzeit in den städtischen Parkhäusern bleibt grundsätzlich erhalten, wird aber neu ausgestaltet: Wer mindestens 90 Minuten im Parkhaus steht, erhält ab der 91. Minute eine Stunde Parkzeit kostenfrei.
Oberbürgermeister Abuzar Erdogan: „Wir wollen unterschiedliche Angebote für unterschiedliche Bedürfnisse schaffen: Wer nur kurz etwas erledigen möchte, soll dafür weiterhin unkompliziert und kostenfrei am Straßenrand parken können. Gleichzeitig wollen wir einen Anreiz schaffen, das Auto für einen längeren Aufenthalt im Parkhaus abzustellen. Wer in der Innenstadt einkauft, essen geht oder andere Angebote nutzt, soll die Möglichkeit haben, länger zu bleiben. Davon profitieren auch Handel, Gastronomie und die Innenstadt insgesamt.“
Neu ist außerdem eine stärker nach dem Standort differenzierte Preisstruktur. Parkhäuser am Rand der Innenstadt sollen künftig günstiger sein als Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Zentrumslage. Damit sollen die unterschiedlichen Parkmöglichkeiten stärker nach ihrer Lage und Nutzung differenziert werden.
Die Änderungen in den Parkhäusern treten zum 01. Dezember 2026 in Kraft.