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Widerspruchsmöglichkeit zur Datenübermittlung

Die Meldebehörden haben aufgrund der Vorgaben des Bundesmeldegesetzes die Verpflichtung, Datenübermittlungen durchzuführen. So werden Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören, Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen, Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk sowie Daten an Adressbuchverlage übermittelt.

Gegen all diese Übermittlungen der Daten kann widersprochen werden. Die Übermittlungssperre kann nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich unter Vorlage eines Ausweisdokuments im Bürgeramt der Stadt Rosenheim, schriftlich oder per Online-Antrag eingetragen werden. Nähere Informationen dazu sind unter https://www.rosenheim.de/buergerservice/umzug/uebermittlunssperre zu finden.