Der Rosenheim-Pass ist ein freiwilliges Angebot der Stadt Rosenheim.
Als Inhaber des Rosenheim-Passes können Sie eine vergünstigte „IsarCard S“ bzw. „Monatskarte S“ (Sozialticket) im Monatstarif kaufen.
Mit der „IsarCard S“ bzw. „Monatskarte S“ können Kinder und Enkelkinder im Alter von 6 bis 14 Jahren kostenlos mitgenommen werden.
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Der Rosenheim-Pass ist ein Angebot für folgende Personengruppen:
- Sie erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Sie erhalten Bürgergeld nach dem SGB II
- Sie erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Sie leisten einen Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr
Es besteht nur ein Anspruch, wenn ein aktueller Leistungsbescheid vorgelegt werden kann, der noch mindestens einen Monat gültig ist. Es besteht kein Anspruch, wenn lediglich Sachleistungen bezogen werden.
Personen, die einen Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten, müssen Ihre Arbeitsvereinbarung mit dem Träger vorlegen.
Den Rosenheim-Pass können nur Personen erhalten, die das 15. Lebensjahr vollendet haben.
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Alle Inhaber eines Rosenheim-Passes können die „IsarCard S“ bzw. „Monatskarte S“ erwerben. Diese ist nicht übertragbar und durch eine Kontrollnummer personenbezogen der Stadt Rosenheim zugeordnet.
- Die „IsarCard S“ bzw. „Monatskarte S“ ist jeweils für einen Kalendermonat gültig
- Die „IsarCard S“ bzw. „Monatskarte S“ gilt nicht von Montag bis Freitag zwischen 6.00 Uhr und 9.00 Uhr (Sperrzeit).
- Mit dem Sozialticket können Kinder und Enkelkinder im Alter von 6 bis 14 Jahren kostenlos mitgenommen werden.
Folgende Unterlagen müssen Sie bei Fahrten mit dem MVV mitführen:
- Gültigen Rosenheim-Pass
- Gültiges Ausweisdokument
- „IsarCard S“ bzw. „Monatskarte S“
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Sie können den Rosenheim-Pass online anfordern.
Im Online-Formular müssen Sie folgende Unterlagen hochladen:
- Aktuellen Leistungsbescheid oder Arbeitsvereinbarung mit dem Träger
- Bei Betreuungen: Kopie des Betreuerausweises
Sie können den Antrag auch persönlich bei uns stellen, hierfür ist eine Terminvereinbarung notwendig:
Stadt Rosenheim
Sozial-, Wohnungs- und Versicherungsamt
Reichenbachstraße 8
83022 RosenheimTelefon: +49 (0) 80 31 / 365-14 61
E-MailBitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel
- Aktuellen Leistungsbescheid oder Arbeitsvereinbarung mit dem Träger
- Bei Betreuungen: Betreuerausweis
Die Antragstellung ist kostenlos.
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- Alle Leistungen des Rosenheim-Passes gelten ab dem Tag der Ausstellung. Die Leistungen können nicht rückwirkend in Anspruch genommen werden.
- Der Antragsteller ist verpflichtet, alle Änderungen der persönlichen Verhältnisse, die für die Anspruchsberechtigung relevant sind, unverzüglich der ausstellenden Stelle mitzuteilen (z.B. Wegfall von Sozialleistungen).
- Bei Änderungen der Adresse oder des Namens muss ein neuer Antrag auf den Rosenheim-Pass gestellt werden, da bei einer Fahrkartenkontrolle sonst keine eindeutige Identifikation möglich ist.
- Inhaber des Rosenheim-Passes, die aufgrund des Bezugs staatlicher Sozialleistungen antragsberechtigt sind, müssen nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes einen etwaigen Weitergewährungsbescheid unaufgefordert vorlegen. Hierzu gehören Bezieher von Bürgergeld nach dem SGB II, Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII, Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII sowie Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 2, 3 Asylbewerberleistungsgesetz. Andernfalls kann der Rosenheim-Pass entzogen oder die Verlängerung nicht genehmigt werden.
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In Ihrem Rosenheim-Pass ist vermerkt, wie lange dieser gültig ist. Bitte stellen Sie einen Antrag auf Verlängerung Ihres Rosenheim-Passes so früh wie möglich, ca. 3 – 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit. Für die Verlängerung benötigen Sie Ihren Weiterbewilligungsbescheid für den Bezug staatlicher Sozialleistungen sowie Ihr Ausweisdokument.
Sie können die Verlängerung des Rosenheim-Passes online beantragen: Bitte laden Sie Ihren aktuellen Leistungsbescheid oder Arbeitsvereinbarung mit dem Träger hoch: www.rosenheim.de
Sie können den Antrag auf Verlängerung auch persönlich bei uns im Sozialrathaus stellen, hierfür ist eine Terminvereinbarung notwendig: Bitte bringen Sie hierzu Ihren aktuellen Leistungsbescheid mit.
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Einen Verlust Ihres Rosenheim-Passes müssen Sie umgehend bei der ausstellenden Behörde schriftlich mit einer Verlusterklärung melden. Beim zweiten Verlust müssen Sie zusätzlich eine Verlustanzeige bei der Polizei stellen.