Auskünfte aus Gewerberegistern

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Gewerbeauskünfte

Auskünfte aus dem Gewerberegister der Stadt Rosenheim werden grundsätzlich nur auf schriftliche Anfrage und bei Begründung eines berechtigten oder rechtlichen Interesses  (z.B. bei gerichtlichen Mahn-/Vollstreckungsverfahren) erteilt.

  • Gewerbeauskünfte 15 EUR

Gewerbezentralregisterauszug

Das Gewerbezentralregister enthält Daten über juristische Personen und Personenvereinigungen, die durch Rechtsverstöße aufgefallen sind.
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird nur über die Hauptniederlassung erteilt. Der Antrag ist formlos beim zuständigen Gewerbeamt zu stellen.

Gebühr: 13 EUR

Alternativ kann der Antrag beim Bundesamt für Justiz direkt online gestellt werden. Personen, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind, müssen den Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz stellen.