Allgemeines
Ab dem 01. Juli 2017 müssen sich Prostituierte dort anmelden, wo sie ihre Tätigkeit überwiegend ausüben. Dies gilt für Selbständige und Angestellte. Diejenigen, die bereits vor dem 1. Juli 2017 der Prostitution nachgegangen sind, müssen sich erst bis zum 31. Dezember 2017 anmelden.
Die Anmeldung für Prostituierte, die überwiegend im Stadtgebiet Rosenheim ihre Tätigkeit ausüben, ist beim Ordnungsamt, Königstraße 15, 3. OG vorzunehmen. Ansprechpartner erreichen Sie unter Tel. +49 (0) 80 31 / 365-13 51 oder -13 11.
Zwingende Voraussetzung für die Anmeldung ist die erfolgte Teilnahme an einer gesundheitlichen Beratung, welche beim Staatlichen Gesundheitsamt, Prinzregentenstraße 19, durchgeführt wird.
Benötigte Unterlagen
- Zwei biometrische Passfotos
- Personalausweis oder Reisepass, beziehungsweise ein entsprechendes Ersatzdokument
- Nachweis einer gesundheitlichen Beratung nach § 10 Abs.1 ProstSchG (Bei der ersten Anmeldung darf diese nicht älter als drei Monate sein)
Kosten
Sowohl für die gesundheitliche Beratung beim Gesundheitsamt, als auch für die Anmeldebescheinigung fallen Kosten an, mindestens 35 EUR je Bescheinigung.
Besonderheiten
Sie können sich zusätzlich eine Aliasbescheinigung zur anonymen Ausübung Ihrer Tätigkeit ausstellen lassen. Diese Bescheinigung enthält die gleichen Angaben wie die "normale" Anmeldebescheinigung, nur ist sie nicht personalisiert, sondern enthält einen "Künstlernamen".
Sie müssen bei der Anmeldung angeben, in welchen Städten und Kommunen (außer Rosenheim) Sie der Prostitution nachgehen möchten.
Nichtdeutsche Staatsangehörige
Bei nichtdeutschen Staatsangehörigen (insbesondere außerhalb des EU-Bereichs) sind gegebenenfalls die ausländerrechtlichen Vorschriften bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu beachten. Auskünfte gibt die Ausländerbehörde.
Informations- und Beratungsgespräch
Vor Erteilung der Anmeldebescheinigung erfolgt ein Informations- und Beratungsgespräch. Dieses wird erst nach Terminvereinbarung und ggf. unter Hinzuziehung von Dolmetscher/-innen durchgeführt. Hier können ggf. zusätzliche Kosten auf die Antragsteller/-in zukommen.