Die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen kann mit Problemen verbunden sein. Wir unterstützen Sie dabei, für Ihr Kind und in speziellen Fällen auch für Sie selbst den Unterhalt zu bekommen, der Ihnen rechtlich zusteht.
Beim Unterhalt für Kinder geht es um die Durchsetzung des Unterhalts für Kinder zwischen Geburt und Volljährigkeit, sowie um Beratung in Unterhaltsfragen von Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren.
Bei Unterhaltsfragen für Erwachsene sind wir zuständig für unverheiratete Frauen mit Kindern von Geburt bis zum dritten Lebensjahr.
In allen weiteren Unterhaltsfragen für Erwachsene wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.
Zu Fragen zum Unterhalt vereinbaren Sie bitte einen Termin.