Beurkundung

Die Urkundsperson beim Jugendamt ist befugt, Urkunden aufzunehmen, u. a. über

  • Vater- und Mutterschaftsanerkennung nicht miteinander verheirateter Eltern,
  • Unterhaltsverpflichtungen für Personen bis zum 21. Lebensjahr,
  • Sorgeerklärungen (gemeinsames Sorgerecht der nicht verheirateten Eltern)

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden. Bringen Sie bitte zu jeder Beurkundung ein Ausweisdokument (z. B. Reisepass, Personalausweis) mit. Wenn Sie sich umfassend informieren wollen, welche Urkunden beim Jugendamt aufgenommen werden können, lesen Sie bitte das Merkblatt „Beurkundungen“, welches Sie unter „Formulare“ finden.