Gesetzlicher Jugendschutz

Der Jugendschutz gliedert sich in den ordnungsrechtlichen, strukturellen und erzieherischen Jugendschutz.

Der erzieherische Jugendschutz umfasst die präventive Arbeit im Jugendschutz. Er wendet sich direkt an Kinder und Jugendliche, um sie im Umgang mit Alkohol, Medien und Tabak zu sensibilisieren. Angegliedert ist der erzieherische Jugendschutz beim Stadtjugendring.

Der gesetzliche Jugendschutz gehört zum Jugendamt. Der Jugendschutzbeauftragte hat die Aufgabe, das Jugendschutzgesetz, das Jugendmedienschutzgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz zu überwachen und zu kontrollieren. Er wendet sich vor allem an Veranstalter, an Betreiber von Gaststätten, Tankstellen und Kiosken sowie in einzelnen Fällen auch an Jugendliche selbst. Außerdem gehört das Erteilen von Drehgenehmigungen für Kinder und Jugendliche zu seinen Aufgaben.

Der Jugendschutzbeauftragte arbeitet bei Jugendschutzkontrollen eng mit der Polizei Rosenheim zusammen. Bei einem Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz erteilt das Ordnungsamt Bußgeldbescheide nach den Richtlinien des Bußgeldkataloges.