Jugendhilfe im Strafverfahren

Jugendhilfe im Strafverfahren ist ein Angebot an Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahren aus dem Stadtgebiet Rosenheim, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde oder wird. Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist unabhängig von der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Jugendrichter. Im Jugendgerichtsgesetz geht es um die Erziehung und Hilfe von Jugendlichen und Heranwachsenden, nicht um Bestrafung.

Wir beraten von daher Jugendliche und Heranwachsende schon vor einer möglichen Verhandlung und begleiten gegebenenfalls vor Gericht. Ebenso sind wir für diejenigen Jugendlichen und Heranwachsenden da, denen vom Gericht auferlegt wurde, gemeinnützige Arbeit zu leisten. Wir vermitteln Stellen, die Sozialstunden anbieten. Außerdem beraten wir in Bezug auf alle Fragen rund um das Ableisten von Sozialstunden und Fragen zur Arrestvermeidung.

  • Funktion Tel. +49 (0) 80 31 / 365
    Region Nord -14 78
    Region Ost  -15 38
    Region West  -15 42

    Wem vom Gericht auferlegt wurde, gemeinnützige Arbeit abzuleisten, wendet sich bitte an:
    Tel. +49 (0) 80 31 / 365-15 41 oder -14 64