Mittagsbetreuung, schulischer Ganztag & Hort

Karriere & Beruf

Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Kinder der 1. Klassenstufe einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. Dieser Anspruch wird schrittweise ausgeweitet: Jedes Jahr kommt eine weitere Klassenstufe hinzu, bis im Schuljahr 2029/30 alle Grundschulkinder (1. bis 4. Klasse) davon profitieren können.

FAQ: Was heißt Rechtsanspruch auf Ganztag?

  • Der Rechtsanspruch garantiert eine Betreuung von mindestens 8 Stunden täglich an Werktagen, einschließlich der Unterrichtszeit. Auch in den Ferien besteht ein Anspruch auf Betreuung, wobei bis zu 4 Wochen Schließzeit zulässig sind.

  • Zu den rechtsanspruchserfüllenden Angeboten gehören:

    • Mittagsbetreuung (bei ausreichender Betreuungszeit),
    • Offene Ganztagsschule (OGTS),
    • Hort,
    • Gebundene Ganztagsschule.

    Als Stadt Rosenheim setzen wir alles daran, Ihnen und Ihrem Kind das gewünschte Ganztagsangebot anbieten zu können. Doch grundsätzlich gilt: Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Ganztagsangebot und es besteht auch kein Rechtsanspruch auf ein kostenfreies Ganztagsangebot.

  • Die Angebote werden von verschiedenen Trägern bereitgestellt, darunter Wohlfahrtsverbände, gemeinnützige Träger oder Elterninitiativen. Die konkrete Organisation erfolgt in Zusammenarbeit mit den Schulen.

  • Die Ganztagsbetreuung in der Mittagsbetreuung und der offenen und gebundenen Ganztagsschule ist grundsätzlich kostenfrei, allerdings können Kosten für Mittagessen oder zusätzliche Leistungen (z. B. Ferienbetreuung) anfallen. Für die Horte gibt es eine monatliche Gebühr, die der jeweilige Träger festlegt. Bitte informieren Sie sich in Ihrer Wunscheinrichtung.

  • Der Rechtsanspruch soll Familien entlasten, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern und allen Kindern gleiche Bildungschancen bieten.

  • Die Anmeldung erfolgt ab März 2026 online über das zentrale Online-Verfahren der Stadt. Nur die Teilnahme am gebundenen Ganztag wird direkt bei der Schule angemeldet. Eltern können dabei ihre Prioritäten für die verschiedenen Betreuungsangebote angeben und ihren Bedarf an Ferienbetreuung konkret benennen.

  • Die Ferienangebote werden zentral vom Stadtjugendring koordiniert. Eltern können diese Angebote bequem über das Ferienportal des Jugendrings buchen. Die Ferienbetreuung ergänzt die regulären Ganztagsangebote der offenen und gebundenen Ganztagsschule sowie der Mittagsbetreuung und bietet Kindern spannende Aktivitäten während der schulfreien Zeit.

    Horte bieten auch während den Ferienzeiten eine Betreuung an. Somit ist für Hort-Kinder eine Ferienbetreuung bereits organisiert und Sie brauchen sich nicht separat für Angebote des Stadtjugendrings anmelden.

  • Die Plätze werden von den Trägern vergeben. Somit erfolgt eine Platzzusage direkt durch den Träger des gewählten Angebots. Sollte es zu Verzögerungen kommen oder Fragen auftreten – zum Beispiel im Falle einer Absage -, steht Ihnen das Schul- und Sportamt, Koordination Ganztag, als Ansprechpartner zur Verfügung.

Verschiedene Betreuungsformen im Ganztag erklärt

  • Die Mittagsbetreuung wird von Elternvereinen oder gemeinnützigen Trägern organisiert. Sie bietet nach dem Unterricht eine verlässliche Betreuung mit einem gemeinsamen Mittagessen, Spiel- und Freizeitmöglichkeiten sowie optionaler Hausaufgabenbetreuung. Die Betreuungszeiten sind flexibel und können je nach Angebot bis 14:00 oder 16:00 Uhr gebucht werden. Das Angebot ist in der Regel kostenfrei. Sollte Ihr Kind am Mittagessen teilnehmen, fallen hierfür Kosten an. Genauere Informationen erhalten Sie direkt bei Ihrer Schule oder dem jeweiligen Träger.

  • Die offene Ganztagsschule wird in Zusammenarbeit mit der Schule und einem externen Träger, wie z. B. Wohlfahrtsverbänden, organisiert. Sie kombiniert Unterricht und Nachmittagsbetreuung an einem Ort. Nach der Schule können die Kinder ein warmes Mittagessen einnehmen, ihre Hausaufgaben erledigen und an Freizeit- oder Förderangeboten teilnehmen. Die Betreuung erfolgt an Schultagen entweder bis 14:00 Uhr (Kurzgruppe) oder bis 16:00 Uhr (Langgruppe) und ist in der Regel kostenfrei. Lediglich für das Mittagessen fallen Kosten an.

  • Horte werden in Rosenheim von gemeinnützigen Organisationen oder Wohlfahrtsverbänden betrieben und bieten eine ganzheitliche Betreuung für Grundschulkinder. Der Hort hat einen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag und richtet sich nach dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP). Neben einem Mittagessen und Unterstützung bei den Hausaufgaben gibt es vielfältige Freizeit- und Bildungsangebote. Horte bieten auch Integrationsplätze für Kinder mit besonderem Förderbedarf an.

    Der Hort ist nicht nur an Schultagen, sondern auch in den Ferien geöffnet. Die Betreuungszeiten können individuell gebucht werden, in der Regel bis 17:00 Uhr. Die Kosten richten sich nach dem Betreuungsumfang. Informationen zu den Gebühren erhalten Sie direkt beim Hort. Eine Kostenerstattung kann beim Jugendamt beantragt werden, wenn die Zahlung für Eltern oder den Elternteil finanziell nicht möglich ist.

  • Die gebundene Ganztagsschule integriert Unterricht, Freizeit und Förderung in einen festen Tagesablauf. Die Kinder verbringen den gesamten Schultag gemeinsam, wobei sich Unterrichtsphasen mit kreativen, sportlichen und sozialen Aktivitäten abwechseln. Ein gemeinsames Mittagessen ist ebenfalls Teil des Programms. Die Betreuung erfolgt in der Regel bis zum Nachmittag (ca. 16:00 Uhr). Dieses Angebot ist kostenfrei, lediglich für das Mittagessen können Gebühren anfallen. Die gebundene Ganztagsschule wird direkt von der Schule organisiert. Die Anmeldung für dieses Angebot erfolgt direkt in der Schule und nicht über das städtische Online-Anmeldeverfahren. In Rosenheim bietet derzeit nur die Prinzregentenschule eine gebundene Ganztagsgrundschule an.