Kita-Online-Anmeldung
Hier geht es zur Anmeldung für alle Rosenheimer Kindergärten, Kinderkrippen und Kindertagespflegestellen.
Bitte beachten Sie die Erklärungen zum Vorgehen:
Für die Anmeldung benötigen Sie zunächst eine BayernID. Dabei handelt es sich um ein Benutzerkonto für das Bürgerserviceportal. Die Registrierung erfolgt hier mittels Benutzername und Passwort.
Nur mit der BayernID ist eine anschließende Kita-Anmeldung über den obigen Link möglich. Wenn Sie dem Link folgen, finden Sie ein erklärendes Video sowie eine schriftliche Anleitung zur Erstellung des Benutzerkontos.
Für die Anmeldung sind mindestens drei Wunscheinrichtungen erforderlich, maximal können fünf genannt werden. Die Zusageschreiben zur Platzvergabe werden voraussichtlich ab Ende März von den Trägern oder Leitungen der jeweiligen Kindertageseinrichtung beziehungsweise von den Kindertagespflegepersonen an das Postfach Ihrer BayernID geschickt. Eine konkrete Absage erhalten Sie nicht. Ihr Kind bleibt im Kita‑Onlineanmeldeportal vorgemerkt, bis sich – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – ein Platz in einer Ihrer priorisierten Einrichtungen ergibt.
Für die Vergabe der Plätze spielt es keine Rolle, an welchem der Anmeldetage vom 01. bis 15. März und in welcher Reihenfolge die Kinder angemeldet wurden.
Viele Antworten auf typische Fragen finden Sie in den folgenden FAQ. Sollten darüber hinaus noch Fragen offenbleiben, können sich Eltern jederzeit an E-Mail wenden.
FAQ - Die häufigsten Fragen
Bitte lesen Sie die folgenden FAQs zur Vermeidung von Missverständnissen aufmerksam durch.
Um Ihnen möglichst direkt zu helfen und Ihnen die Sorge rund um die Online-Kitaplatz-Anmeldung zu nehmen, haben wir Ihnen hier eine Übersicht mit den wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema zusammengestellt.
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Warum muss ich mich registrieren und meinen Bedarf anmelden?
Die Online-Anmeldung gewährleistet Eltern Sicherheit und Transparenz bei der Vergabe der Betreuungsplätze. Auch können Anmeldungen dadurch nicht verloren gehen. Sie haben eine Antwortgarantie und können Ihre organisatorischen Familienabläufe sicher und bequem planen.
Benutzername und Passwort
Bitte beachten Sie, dass Sie die Benachrichtigungen über die Zuteilung eines Betreuungsplatzes im Postkorb des Bürgerserviceportales finden. Bewahren Sie deshalb ihren Benutzernamen und Ihr Passwort („BayernID“) sicher auf. Sollten Sie dies dennoch vergessen, können Sie über den Service des Bürgerserviceportales entsprechend ein neues Passwort anfordern.
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Habe ich einen Anspruch auf eine Wunscheinrichtung?
Die Träger und/oder Leitungen der Kindertageseinrichtungen in Rosenheim sowie die Tagespflegepersonen vergeben ihre Plätze selbst – in eigener Zuständigkeit. Eltern haben keinen Anspruch darauf, einen Platz genau in der gewünschten Kita oder bei einer bestimmten Tagespflegeperson zu erhalten.
Die Stadt Rosenheim trägt die Planungsverantwortung für ein ausreichendes Betreuungsangebot. Innerhalb dieses Angebotes haben Eltern ein Wunsch- und Wahlrecht, das erfüllt werden kann, wenn freie Plätze vorhanden sind. Im Kita-Online-Anmeldeportal müssen Sie mindestens drei und höchstens fünf Wunscheinrichtungen angeben. Die Träger und/oder Leitungen Ihrer gewünschten Kitas bzw. die Kindertagespflegepersonen können die Zusagen nur in der Reihenfolge Ihrer angegebenen Prioritäten machen – d. h. wenn Ihre in Priorität 1 angegebene Kita derzeit keinen Platz anbieten kann, hat Ihre in Priorität 2 angegebene Kita die Möglichkeit, einen Platz anzubieten. Wenn auch diese Kita keinen Platz anbieten kann, könnte Ihre in Priorität 3 angegebene Kita einen Platz anbieten.
Wichtiger Hinweis: Rechtsanspruch ≠ Online‑Anmeldung
Die Anmeldung im Kita‑Onlineportal ersetzt nicht die Anzeige eines Rechtsanspruchs nach § 24 SGB VIII. Wenn Eltern den Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege gem. § 24 SGB VIII anzeigen wollen, müssen Sie den Rechtsanspruch schriftlich per Brief oder E-Mail bei der Stadt Rosenheim anzeigen.
Bitte beachten Sie: Sobald die Stadt Ihnen aufgrund Ihrer Anzeige einen geeigneten Platz irgendwo im Stadtgebiet anbieten kann, gilt der Rechtsanspruch als erfüllt – auch dann, wenn in keiner Ihrer Wunscheinrichtungen ein Platz frei ist. Wenn Sie noch Unterstützung benötigen, können Sie sich jederzeit per E-Mail an uns wenden.
In wie vielen Betreuungseinrichtungen kann ich meinen Bedarf anmelden?
Es ist wichtig, dass Sie sich für mindestens drei und höchstens fünf Einrichtungen entscheiden. Es ist nicht möglich, Ihr Kind nur für eine Einrichtung anzumelden. Da die pädagogischen Merkmale einer Einrichtung für eine gesunde Entwicklung eines jeden Kindes wichtig sind, werden die verfügbaren Plätze durch das Fachpersonal entsprechend vergeben.
Bitte beachten Sie, dass eine nachträgliche Änderung der Priorisierung nach Absenden der Anmeldung nicht möglich ist. Unter Angabe wichtiger Gründe kann die Stadt Rosenheim die Anmeldung archivieren, so dass eine neue Anmeldung möglich ist.
Ab wann hat mein Kind einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz und wie mache ich den Anspruch geltend?
Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule hat Ihr Kind nach § 24 SGB VIII einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Um dieses Recht in Anspruch zu nehmen, muss der Anspruch bei der Stadt Rosenheim per Post oder per E-Mail schriftlich angezeigt werden. In dieser Mitteilung müssen Sie Ihren konkreten Betreuungsbedarf (z. B. gewünschter Start, Betreuungsumfang) angeben. Bitte beachten Sie: Die Anmeldung im Kita-Online-Anmeldeportal dient ausschließlich dazu, Ihre Wunscheinrichtungen auszuwählen und unterstützt die Planungsaufgabe der Stadt Rosenheim. Sie begründet keinen individuellen Rechtsanspruch.
Ab welchem Alter kann ich mein Kind anmelden?
Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind zum Beginn einer Betreuung in einer Kinderkrippe mindestens ein Jahr alt sein muss und zum Start in einem Kindergarten mindestens drei Jahre alt. Einzelne Kindertagespflegestellen bieten Plätze für Kinder unter einem Jahr an.
Wichtig: Der Rechtsanspruch nach § 24 SGB VIII auf einen Krippenplatz bzw. in Kindertagespflege gilt ab der Vollendung des ersten Lebensjahres. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gilt ab dem vollendeten dritten Lebensjahr. Voraussetzung ist, dass Sie diesen Anspruch schriftlich per Post oder E-Mail bei der Stadt Rosenheim angezeigt haben.
In welchem Zeitraum kann ich mein Kind für eine Kinderbetreuung anmelden?
In Rosenheim findet der Anmeldezeitraum jedes Jahr vom 01. März bis 15. März statt. In diesem Zeitraum können Sie ihr Kind über das Kita-Online-Anmeldeportal für das kommende Betreuungsjahr ab September anmelden. Anschließend vergeben die Träger und/oder Leitungen der jeweiligen Kindertageseinrichtung sowie die Kindertagespflegepersonen ihre Plätze. Die Eltern erhalten eine Benachrichtigung in ihr Online-Postfach im Bürgerserviceportal (BayernID). Anmeldungen, die nach dem 15. März eintreffen, werden nachrangig behandelt, sind jedoch jederzeit möglich. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Für welchen Zeitpunkt kann ich mein Kind für die Kinderbetreuung anmelden?
Das Kita-Jahr startet stets zum September eines Jahres. Zum 01.09. werden die Plätze vergeben. Unterjährige Aufnahmewünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Woher weiß ich, was die richtige Betreuung für mein Kind ist?
Sie können anhand der Beschreibungen die Betreuungsform (z. B. Krippe, Kindergarten, Häuser für Kinder oder Kindertagespflege) aussuchen. Wichtige Entscheidungskriterien können unter anderem Öffnungszeiten, Wohnortnähe und pädagogisches Konzept, Mittagsschlaf sein.
Nutzen Sie daher unbedingt den Tag der offenen Tür der Einrichtungen bzw. nehmen Sie persönlich Kontakt mit der Einrichtung auf. In fast allen Kindertageseinrichtungen gibt es im Februar einen Tag der offenen Tür. Ab Ende Januar finden Sie eine Übersicht mit allen Terminen auf unserer Website.
Bitte nutzen Sie dieses Angebot.
Kindertagespflegepersonen bieten individuell und auf Anfrage Kennenlerntreffen für Familien an. Dieses Angebot kann bereits vor der Online-Anmeldung genutzt werden, um die für Ihr Kind passende Kindertagespflegeperson zu finden.
Ist die Anmeldung gleichzeitig eine Reservierung des Platzes?
Nein. Die Anmeldung ist keine Reservierung des Platzes. Daher ist es auch notwendig, mehrere Einrichtungen zu priorisieren. Ihre Wünsche werden bei der Platzvergabe soweit wie möglich berücksichtigt – eine Garantie für einen Platz in einer bestimmten Einrichtung entsteht dadurch jedoch nicht.
Ich möchte gerne die Einrichtung wechseln. Muss ich mich erneut über das Portal anmelden?
Sollten Sie die Betreuungseinrichtung zum neuen Kita-Jahr wechseln wollen, ist eine erneute Anmeldung notwendig.
Wie melde ich ein Geschwisterkind an?
Für jedes Geschwisterkind ist eine separate Anmeldung erforderlich.
Mein Kind benötigt möglicherweise eine besondere inklusive Förderung in Form eines Integrationsplatzes. Wer ist hier mein/-e Ansprechpartner/-in?
Falls Ihr Kind einen Integrationsplatz braucht, geben Sie dies bei der Anmeldung an.
Für Anmeldungen in einem heilpädagogischen Kindergarten wenden Sie sich direkt an die jeweilige Einrichtungsleitung.
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Welche Vergabekriterien gibt es?
Kinderbetreuungseinrichtungen sind Bildungseinrichtungen und haben einen pädagogischen Auftrag. Für eine optimale frühkindliche und vorschulische Entwicklung ist es wichtig, unterschiedliche Faktoren zu berücksichtigen.
Die Entscheidung über die Aufnahme trifft der Träger und/oder die Leitung der jeweiligen Kindertageseinrichtung in eigener Zuständigkeit.
Wer vergibt die Plätze?
Die Vergabe der Plätze erfolgt durch die Träger und die Leitung der jeweiligen Kindertageseinrichtung bzw. durch die Kindertagespflegepersonen.
Mein Kind ist noch nicht geboren. Kann ich mich trotzdem vormerken lassen?
Für Krippe und Kindergarten ist das nicht möglich. Das Kind muss zum Start im Kindergarten drei Jahre alt sein und zum Start in der Krippe ein Jahr alt sein.
Einzelne Kindertagespflegepersonen bieten Plätze für Kinder unter einem Jahr an. Das Amt für frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung berät Sie bei Bedarf.
Ich wohne nicht in Rosenheim. Kann ich mein Kind trotzdem anmelden?
Sollte sich Ihr Hauptwohnsitz noch nicht in Rosenheim befinden, können Sie Ihr Kind anmelden, sofern Sie bis zum Start des Kita-Jahres dort gemeldet sind. Wir weisen Sie darauf hin, dass hierzu der Nachweis notwendig ist.
Sollten Sie in einer anderen Sitzkommune gemeldet sein und trotzdem dringend einen Kita-Platz in Rosenheim benötigen, muss dies der Träger des Kindergartens oder der Kinderkrippe beim Amt für frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung beantragen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Kinder mit Wohnsitz in Rosenheim bei der Platzvergabe vorrangig berücksichtigt werden und Kinder aus dem Landkreis nur aufgenommen werden können, wenn es in dieser Kindertageseinrichtung freie Plätze gibt.
Wann ist der Alters-Stichtag für welche Einrichtung?
Kinder ab drei Jahren können einen Kindergarten besuchen, Kinder ab einem Jahr eine Krippe.
Die Kindertagespflege bietet vorrangig Betreuung für Kinder im Altern von ein bis drei Jahren. Einzelne Kindertagespflegepersonen in der Stadt Rosenheim betreuen auch Kinder unter einem Jahr und Kinder über drei Jahren.
Wird mit der Online-Anmeldung auch ein Vertrag erstellt?
Nein. Die Vertragserstellung findet nach Ihrer Bestätigung der Annahme des Platzes in der Kindertageseinrichtung statt. Hierzu erhalten Sie nach Ihrer verbindlichen Annahme des angebotenen Platzes entsprechende Informationen zur Vertragsunterzeichnung mit dem Kita-Träger oder der Kindertagespflegeperson.
Kann ich meine Daten nach Abschicken der Anmeldung verändern?
Nein. Sollten Sie aus unterschiedlichen Gründen Ihr Kind nicht mehr zum neuen Betreuungsjahr anmelden wollen oder sich Ihr Wohnsitz nicht mehr in Rosenheim befinden, wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Amt für frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung.
Bitte beachten Sie, dass Sie gemäß Art. 27 BayKiBiG (Mitteilungspflichten) dazu verpflichtet sind, Änderungen bezüglich der personenbezogenen Daten unmittelbar mitzuteilen.
Kann meine Anmeldung verloren gehen?
Durch die Zentralisierung sowie die sichere Datenhaltung kann kein Datensatz verloren gehen.
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Wie geht es weiter, nachdem ich eine Anmeldebestätigung in meinem Postkorb des Bürgerserviceportales erhalten habe?
Nachdem der Anmeldezeitraum von 01.03. bis 15.03. abgeschlossen ist, beginnen die Träger und/oder Leitungen der jeweiligen Kindertageseinrichtung sowie die Kindertagespflegepersonen ab Ende März mit der Vergabe der Plätze und dem Versand der Zusageschreiben.
Wenn Sie eine Zusage erhalten, müssen Sie den angebotenen Platz fristgerecht annehmen. Die entsprechende Frist ist im Zusageschreiben vermerkt.
Sollten Sie den Betreuungsplatz ablehnen oder nicht fristgemäß bestätigen, müssen Sie Ihr Kind für das neue Betreuungsjahr erneut melden.
Bitte beachten Sie: Sobald Ihnen ein geeigneter Platz angeboten wird, gilt Ihr Rechtsanspruch grundsätzlich als erfüllt, auch wenn Sie den Platz ablehnen.Bis wann erhalte ich Rückmeldung?
Ab Ende März beginnen die Träger und/oder Leitungen der jeweiligen Kindertageseinrichtung und die Kindertagespflegepersonen mit den Platzzusagen.
Absagen werden nicht verschickt. Ihr Kind bleibt weiterhin im Kita-Online-Anmeldeprogramm vorgemerkt. Das bedeutet: Alle von Ihnen gewählten drei bis fünf priorisierten Einrichtungen können eine Zusage erteilen, sobald die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind und ein Platz frei wird.
Warum muss ich die Annahme des Betreuungsplatzes verbindlich bestätigen?
Um für die Einrichtungen und die Kindertagespflegepersonen eine Planungssicherheit für das kommende Betreuungsjahr zu gewährleisten, ist eine verbindliche Bestätigung der Annahme des Platzes wichtig. Anschließend erhalten Sie dann die Unterlagen zur Vertragsunterzeichnung, ggf. müssen Sie entsprechende Unterlagen einreichen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie den angebotenen Platz ablehnen, kann dies dazu führen, dass Ihr Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz als erfüllt gilt.
Ist eine Kita-Platz-Anmeldung verbindlich oder kann ich die Anmeldung zurückziehen?
Eine Anmeldung für einen Betreuungsplatz ist nicht verbindlich. Auf Wunsch können Sie Ihre Anmeldung (Vormerkung) schriftlich beim Amt für frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung zurückziehen. Verbindlich wird die Anmeldung erst, wenn Sie den angebotenen Platz schriftlich annehmen und den Betreuungsvertrag unterzeichnen. Bitte teilen Sie uns möglichst frühzeitig schriftlich mit, wenn Sie keinen Platz mehr benötigen oder sich das gewünschte Aufnahmedatum ändert. So helfen Sie mit, die Platzvergabe für alle Familien bestmöglich zu organisieren.
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Was passiert mit meinen Daten? Sind diese sicher?
Die von Ihnen erfassten Daten werden im Rahmen des Kita-Platz-Anmeldeprozesses ausschließlich im eigenen Rechenzentrum der AKDB (Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern) gespeichert. Dieses wurde vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert.
Sobald Ihrem Kind ein Betreuungsplatz zugeteilt wurde, werden Ihre Daten – wenn nötig – in die Kita‑Verwaltungsverfahren der jeweiligen Einrichtung bzw. des Trägers übernommen. Dabei gelten selbstverständlich die Vorgaben der Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO). In der Einrichtung erhalten Sie weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten und zu deren Schutz.
Wann werden die Daten gelöscht?
Personenbezogene Daten werden immer dann gelöscht, wenn diese für die Erfüllung der Aufgaben nicht mehr erforderlich sind. Dabei müssen durch den Betreiber die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten beachtet werden (Revisionssicherheit).
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Was kostet ein Kitaplatz?
Die Gebührensatzung der Kindertageseinrichtung entnehmen Sie bitte den entsprechenden Internetseiten der Träger bzw. Einrichtungen. Die Gebühren der Kindertagespflege finden Sie hier.