Es besteht die Möglichkeit, beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien einen Antrag auf Übernahme der Kindertagesstättenbeiträge bzw. für finanzielle Unterstützung zu stellen.
Zudem können Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben beantragt werden.
Übernahme Kindertagesstättenbeiträge
Ihre Anträge können Sie uns gerne per Post oder per Fax übersenden. Eine persönliche Vorsprache ist nicht zwingend erforderlich. Bei Rückfragen melden wir uns bei Ihnen.
Die Kosten für die Kindertagesbetreuung (Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort und Tagespflege) können, sofern die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, ganz oder teilweise übernommen werden. Die Höhe der Übernahme ist abhängig vom anrechenbaren Einkommen. Zur Prüfung der Kostenübernahme sind Einkommensnachweise vorzulegen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Hinweisblatt zum Antrag.
Zu allen weiteren Fragen rund um das Thema Kindertagesbetreuung kann Ihnen das Amt für frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung weitere Auskünfte geben.