Kindeswohlgefährdungen

Die Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 8a Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII), Sicherung des Kindeswohls, ist eine zentrale Aufgabe der Jugendämter in Deutschland. Haben Sie hierzu Fragen oder möchten melden, dass Sie ein Kind in körperlicher oder seelischer Gefahr sehen, wenden Sie sich bitte an uns.

In dringenden Fällen von häuslicher Gewalt oder Kindesmisshandlungen außerhalb unserer Ansprechzeiten wenden Sie sich bitte an den Polizeinotruf (110).