Sorgerecht

Das Sorgerecht eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, liegt nach dem Gesetz bei der Mutter.

Gemeinsames Sorgerecht

Wenn die Mutter es wünscht, dass der Vater die elterliche Verwantwortung mitträgt, so können die Mutter und der Vater in der Form einer öffentlichen Urkunde erklären, dass Sie das Sorgerecht gemeinsam ausüben wollen (Sorgeerklärung). Dies ist bei uns möglich. Die Änderung einer einmal abgegebenen Sorgeerklärung ist aber dann nur mehr durch eine Entscheidung des Gerichts möglich.

Alleiniges Sorgerecht

Wenn keine Sorgeerklärung abgegeben wurde, stellt Ihnen das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien auf Wunsch darüber eine Bescheinigung (Negativattest) aus. Für die Mutter ist das Jugendamt zuständig, in dessen Bereich sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Einen Negativattest bzw. eine Sorgerechtsbescheinigung können Sie unter Tel. +49 (0) 80 31/365-15 64 beantragen.