Die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen kann mit Schwierigkeiten und Problemen verbunden sein. Wir bieten Ihnen daher an, Sie dabei zu unterstützen, damit Sie für sich oder Ihr Kind den Unterhalt bekommen, der Ihnen rechtlich zusteht.
Das Jobcenter Rosenheim Stadt (Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II)) sowie das Sozialamt (Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII)) werden für Ehegatten, Kinder und nicht verheiratete Mütter / Väter tätig, wenn Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII gewährt werden.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien kümmert sich um den Bereich Kindesunterhalt in Form von Beistandschaften, Beratungen sowie Unterhaltsvorschuss.