Unterhaltsvorschuss

Karriere & Beruf

Es besteht ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind

  • das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  • im Bundesgebiet bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder der von seinem Ehegatten / Lebenspartner dauernd getrennt lebt,
  • nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhält;
  • im Alter von 12 bis 17 Jahren entweder keine Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Leistung bezieht oder
  • durch die Unterhaltsvorschussleistungen Hilfebedürftigkeit vermieden werden kann oder
  • der alleinerziehende Elterteil über Einkommen von mind. 600 EUR brutto verfügt.
  • Buchstabe Tel. +49 (0) 80 31 / 365
    H, J, P, I -14 94
    B-F, N, Am - Az -14 62
    G, L, X-Z, Al -83 36
    K, M, O, Ag-Ak -15 33
    R-W, Aa-Af -14 82