Sofern nicht bereits in der Schwangerschaft geschehen, sollten nicht verheiratete Paare die Vaterschaft möglichst gleich nach der Geburt des Kindes anerkennen lassen. Damit sind die Väter mit allen Pflichten aber auch Rechten registriert. Vater und Mutter des neugeborenen Kindes sollten persönlich bei uns vorbei kommen. Vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin.
Buchstabe Erreichbarkeit
Tel. +49 (0) 80 31 / 365
A - Frau
Mo-Mi vormittags Do ganztags
-15 18
Frb - Her
Mo + Do vormittags Mi ganztags
-15 62
Hes - I
Mo + Do ganztags Di + Fr vormittags (telefonisch)
-15 76
J - Kra
Do ganztags Fr vormittags
-15 37
Krb - Scj + Sorgerechtsbescheinigungen A - Z
-15 64
Sd - Td + AUG-Fälle (wenn Unterhaltspflichtiger im Ausland lebt)