Der entsprechende Antrag zur Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis ist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu stellen (dieser Antrag wird oftmals auch direkt mit der gewählten Fahrschule ausgefüllt).
Die Fahrerlaubnis ist für die jeweilige Klasse erstmals zu erteilen oder eine bestehende Fahrerlaubnis um eine zusätzliche Klasse zu erweitern, wenn der/die Bewerber/-in
- den ordentlichen Wohnsitz im Inland hat,
- das erforderliche Mindestalter erreicht hat:
- 15 Jahre für die Klasse AM
- 16 Jahre für die Klassen A1, L, und T
- 18 Jahre für die Klassen A2, B, BE, C1 oder C1E
- 21 Jahre für die Klassen C, CE, D1, oder D1E
- 24 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A und für die Klasse D, DE
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist,
- die erforderliche Ausbildung bei einer Fahrschule absolviert hat,
- die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung für die beantragte Fahrerlaubnisklasse nachgewiesen hat.
Bei Antragstellung sind vorzulegen
Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T:
- Personalausweis oder Reisepass
- ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E zusätzlich:
- ein augenärztliches Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre)
- ein ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
Beide Untersuchungen können auch bei einem/-r Arbeits- und/oder Betriebsmediziner/-in durchgeführt werden
Bei den Klassen D und D1 kann gegebenenfalls ein medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich sein.
Der entsprechende Antrag zur Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis ist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu stellen (dieser Antrag wird oftmals auch direkt mit der gewählten Fahrschule ausgefüllt).