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Fahrerlaubnis/Führerschein
Die Fahrerlaubnis ist in unterschiedliche Fahrerlaubnisklassen unterteilt und wird durch einen Führerschein nachgewiesen.
Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis und Angelegenheiten zum Führerschein ist ausschließlich die Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes zuständig. Demnach sind die Ausführungen und Informationen auf diesen Seiten nur für Bürger/-innen mit Wohnsitz in der Stadt Rosenheim (83022, 83024 und 83026) zutreffend.
Bei Antragstellung ist in den meisten Fällen ein persönliches Erscheinen unter Vorlage von Personalausweis oder Reisepass und weiterer Unterlagen (siehe nachfolgende Beschreibungen) erforderlich.
Es gibt verschiedene zugeordnete Verfahren, die im Folgenden beispielhaft (jedoch nicht abschließend) dargestellt sind.