Wer Fahrschüler ausbilden will, benötigt eine Fahrlehrerlaubnis.
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- Sie sind mit Hauptwohnsitz in Rosenheim gemeldet
- Sie sind mindestens 21 Jahre alt
- Sie haben (mindestens) eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung
- Sie sind im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnisklassen
- körperliche und geistige Eignung
- fachliche und pädagogische Eignung
- Zuverlässigkeit
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- Personalausweis oder Reisepass
- Kartenführerschein (zum Zeitpunkt des Erwerbs der Lehrerlaubnis für die Klasse BE sind Sie mindestens drei Jahre im Besitz der Klasse B, für die Lehrerlaubnis der Klassen A, CE und DE sind Sie jeweils mindestens zwei Jahre im Besitz der Klassen A2, CE und D)
- Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner, nicht älter als ein Jahr (die Anforderungen an das Sehvermögen für die Klasse C müssen erfüllt sein)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung, nicht älter als ein Jahr (die Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung für die Klasse C1 müssen erfüllt sein)
- Lebenslauf
- Nachweis über Abschluss der Berufsausbildung
- Bestätigung der Ausbildungsstätte für Fahrlehrer, bei der Sie angemeldet sind
- Benennung eines Ausbildungsfahrlehrers und Vorlage des Ausbildungsplans zur Genehmigung
- erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Abs. 1 Nr. 1 BZRG zur Vorlage bei der Behörde (darf nicht älter als drei Monate sein, zur Beantragung ist eine schriftliche Aufforderung notwendig. Bitte kontaktieren Sie uns dazu.) -