Seit 2013 gelten Führerscheine nur noch 15 Jahre. Dann müssen sie erneuert werden. Dabei ist grundsätzlich weder die Überprüfung des Führerscheininhabers noch die Vorlage von ärztlichen Attesten vorgesehen.
Die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Rosenheim ist für Sie zuständig, wenn Sie im Stadtgebiet Rosenheim - Postleitzahlen 83022, 83024, 83026 - wohnen.
Wenn Sie in einer Gemeinde des Landkreises Rosenheim wohnen, wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Rosenheim.
Umtauschpflicht
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Bis zu welchem Datum Sie Ihren Führerschein ggf. umtauschen müssen, sehen Sie an den festgelegten Stichtagen.
Bis zu den jeweiligen Stichtagen bleiben alte Papier-Führerscheine sowie alle bis 19.01.2013 bereits ausgestellten Kartenführerscheine noch gültig und bringen bis dahin keine Nachteile für die Inhaber/-innen. Inhaber/-innen eines Führerscheins der alten Klasse 2 müssen aber zur Aufrechterhaltung spätestens mit Erreichen des 50. Lebensjahres den Führerschein im Rahmen einer Verlängerung der Fahrerlaubnis auf den Kartenführerschein umstellen lassen.
Führerscheine können jederzeit umgetauscht werden. Insbesondere ist dies dann zu empfehlen, wenn dieser beispielsweise unleserlich geworden ist, bzw. wird dies erforderlich, falls ein internationaler Führerschein benötigt wird.
Wir empfehlen den Führerscheinumtausch online zu beantragen.