Saisonkennzeichen

Sie möchten für ein bereits auf Sie zugelassenes Fahrzeug ein Saisonkennzeichen beantragen. Der Zeitraum beträgt mindestens zwei und maximal elf Monate. Es kann nur ein Zeitraum festgelegt werden.

Wird ein Saisonkennzeichen im Rahmen einer Zulassung (z. B. Neuzulassung/Umschreibung) beantragt, lesen Sie bitte unter der jeweiligen Kategorie, welche Unterlagen Sie dafür zusätzlich benötigen.

Hinweis:
Das Fahrzeug gilt auch außerhalb des Betriebszeitraumes als zugelassen (nicht außer Betrieb gesetzt). Während dieser Zeit darf das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr nicht eingesetzt werden. Das Abstellen außerhalb des Betriebszeitraumes auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt. Die Versicherung muss nahtlos bestehen, auch außerhalb des Betriebszeitraumes. Läuft die Gültigkeit der HU oder AU außerhalb des Betriebszeitraumes ab, so ist diese im ersten Monat der Gültigkeit nachzuholen. 

  • Das Fahrzeug ist im Zulassungsbezirk bereits auf Sie zugelassen.

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
    • Kennzeichen
    • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Fahrzeugschein, Prüfbericht)
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), welche die Zuteilung eines Saisonkennzeichens gestattet
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Fahrzeughalters/-in
    • ggf. Vollmacht des/der Beauftragten, der/die Bevollmächtigte hat sich auszuweisen