Umschreibung

Umschreibung

Sie können diese Leistung unabhängig von Ort und Zeit online beantragen. Nutzen Sie dazu die

Online-Zulassungsbehörde (i-Kfz).

Bitte beachten Sie, dass Sie diese Online-Leistung nicht stellvertretend für andere Personen erledigen können. In diesem Fall müssen Sie einen Termin vereinbaren und mit einer Vollmacht in die Zulassungsbehörde kommen.

Sie benötigen dafür

  • die freigeschaltete Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres deutschen Personalausweises, Ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) oder den Ausweis eines EU-Staates mit eID-Funktion (europäische eID).
  • die sechsstellige PIN
  • ein mobiles Gerät mit AusweisApp als Lesegerät für den Ausweis.

oder

  • ein ELSTER-Zertifikat

Ein BayernID- oder ein BundID-Bürgerkonto wird empfohlen.

Für weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion klicken Sie hier.

Erfahren Sie mehr zur internetbasierten Online-Zulassungsbehörde (i-Kfz):

Sie möchten lieber persönlich zu uns in die Zulassungsbehörde kommen?

Bitte vereinbaren Sie einen Termin online oder telefonisch.
Bitte beachten Sie, dass Sie eine Vollmacht brauchen, wenn Sie für andere Personen handeln.

Informationen zur erweiterten Zuständigkeit der Zulassungsbehörden.

    • das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Ummeldung zugelassen sein
    • die Vorlage der Kennzeichen ist nicht erforderlich. Die Zulassungsbescheinigung Teil II benötigen Sie nur,
      • wenn ein Halterwechsel vorliegt oder
      • EG-Übereinstimmungsbescheinigung / CoC 
      • noch ein alter Kfz-Brief vorhanden ist (Zuteilung vor dem 01.10.2005). Dann muss dieser zum Umtausch in eine Zulassungsbescheinigung Teil II vorgelegt werden.

    Von der Möglichkeit der Kennzeichenmitnahme muss nicht Gebrauch gemacht werden. Es kann selbstverständlich auch ein Kennzeichen des neuen Zulassungsbezirks beantragt werden. Eine Umschreibung auf die neue Adresse ist jedoch in jedem Fall erforderlich.

Umschreibung von außerhalb

Fahrzeug ist außer Betrieb gesetzt

Sie möchten ein Fahrzeug auf Ihren Hauptwohnsitz oder Ihr Gewerbe in der Stadt Rosenheim ummelden, das bisher in einem anderen Zulassungsbezirk registriert war und außer Betrieb gesetzt wurde.

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz.-Brief)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Fahrzeugschein, Prüfbericht)
    • Versicherungsbestätigung (7-stellige Nummer der eVB)
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Fahrzeughalters/-in bzw. Handelsregister-Auszug und Gewerbeanmeldung sowie Ausweis und Vollmacht der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer/-in, Prokurist/-in)
    • bei Vereinigungen (GbR): Nachweis über die Vereinigung (Gewerbeanmeldung, Gesellschaftervertrag). Die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter/-in eingetragen wird, ist erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. Sofern der/die benannte Vertreter/-in nicht alleinvertretungsbefugt ist, ist eine Vollmacht aller Gesellschafter/-innen sowie Kopie der gültigen Ausweisdokumente erforderlich – Zusatzvollmacht für GbR.
    • ggf. Vollmacht des/der Beauftragten, der/die Bevollmächtigte hat sich auszuweisen
    • bei minderjährigen Halter/-innen Ausweis des/der Halters/-in sowie Einwilligungserklärung des/der Erziehungsberechtigten (siehe Vollmacht). Der Einwilligung müssen die Personalausweise der Unterschriftberechtigten beigefügt sein. Sollte nur eine Person erziehungsberechtigt sein, muss dies durch Gerichtsurteil, Bestallungsurkunde oder sonstige geeignete Unterlagen nachgewiesen werden.
    • Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren

     

Fahrzeug ist noch zugelassen

Sie möchten ein Fahrzeug auf Ihren Hauptwohnsitz oder Ihr Gewerbe in der Stadt Rosenheim ummelden, das bisher in einem anderen Zulassungsbezirk registriert war und noch zugelassen ist.

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz.-Brief) - entfällt, wenn das bisherige Kennzeichen im Zuge eines Wohnortwechsels beibehalten werden soll; ist noch ein alter Kfz-Brief vorhanden, so muss dieser zum Umtausch in eine Zulassungsbescheinigung Teil II vorgelegt werden
    • ZulassungsbescheinigungTeil I (Fahrzeugschein)
    • Kennzeichen, wenn diese nicht im Zuge eines Wohnortwechsels beibehalten werden
    • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Fahrzeugschein, Prüfbericht)
    • Versicherungsbestätigung (7-stellige Nummer der eVB) (entfällt bei Umschreibung in Folge eines Wohnsitzwechsels, wenn die letzte zulassungsrechtliche Befassung nach dem 21.09.2009 erfolgt ist)
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin bzw. Handelsregister-Auszug und Gewerbeanmeldung sowie Ausweis und Vollmacht der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer/-in, Prokurist/-in)
    • bei Vereinigungen (GbR): Nachweis über die Vereinigung (Gewerbeanmeldung, Gesellschaftervertrag). Die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter/-in eingetragen wird, ist erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. Sofern der/die benannte Vertreter/in nicht alleinvertretungsbefugt ist, ist eine Vollmacht aller Gesellschafter sowie Kopie der gültigen Ausweisdokumente erforderlich - Zusatzvollmacht für GbR.
    • ggf. Vollmacht des/der Beauftragten, der/die Bevollmächtigte hat sich auszuweisen
    • bei minderjährigen Halter/-innen Ausweis des Halters/der Halterin sowie Einwilligungserklärung des/der Erziehungsberechtigten (s. Vollmacht). Der Einwilligung müssen die Personalausweise der Unterschriftberechtigten beigefügt sein. Sollte nur eine Person erziehungsberechtigt sein, muss dies durch Gerichtsurteil, Bestallungsurkunde oder sonstige geeignete Unterlagen nachgewiesen werden.
    • Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren

Umschreibung innerhalb der Stadt Rosenheim

Fahrzeug ist außer Betrieb gesetzt

Sie möchten ein Fahrzeug auf Ihren Hauptwohnsitz oder Ihr Gewerbe in der Stadt Rosenheim anmelden, das vorher im Zulassungsbezirk der Stadt Rosenheim registriert war und außer Betrieb gesetzt wurde.

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz.-Brief)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Fahrzeugschein, Prüfbericht)
    • ggf. die bisherigen Kennzeichenschilder, wenn Sie diese wieder verwenden wollen und das Kennzeichen reserviert wurde
    • Versicherungsbestätigung (7-stellige Nummer der eVB)
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Fahrzeughalters/-in bzw. Handelsregister-Auszug und Gewerbeanmeldung sowie Ausweis und Vollmacht der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer/-in, Prokurist/-in)
    • bei Vereinigungen (GbR): Nachweis über die Vereinigung (Gewerbeanmeldung, Gesellschaftervertrag). Die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter/-in eingetragen wird, ist erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. Sofern der/die benannte Vertreterin nicht alleinvertretungsbefugt ist, ist eine Vollmacht aller Gesellschafter/-innen sowie Kopie der gültigen Ausweisdokumente erforderlich – Zusatzvollmacht für GbR.
    • ggf. Vollmacht des/der Beauftragten, der/die Bevollmächtigte hat sich auszuweisen
    • bei minderjährigen Halter/-innen Ausweis des/der Halters/-in sowie Einwilligungserklärung des/der Erziehungsberechtigten (siehe Vollmacht). Der Einwilligung müssen die Personalausweise der Unterschriftberechtigten beigefügt sein. Sollte nur eine Person erziehungsberechtigt sein, muss dies durch Gerichtsurteil, Bestallungsurkunde oder sonstige geeignete Unterlagen nachgewiesen werden.
    • Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren

Fahrzeug ist noch zugelassen

Sie möchten ein Fahrzeug auf Ihren Hauptwohnsitz oder Ihr Gewerbe in der Stadt Rosenheim anmelden, das im Zulassungsbezirk der Stadt Rosenheim registriert und noch zugelassen ist.

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz.-Brief)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Fahrzeugschein, Prüfbericht)
    • ggf. die bisherigen Kennzeichenschilder, wenn Sie diese nicht übernehmen wollen und stattdessen ein Wunschkennzeichen beantragen 
    • Versicherungsbestätigung (7-stellige Nummer der eVB)
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Fahrzeughalters/-in bzw. Handelsregister-Auszug und Gewerbeanmeldung sowie Ausweis und Vollmacht der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer/-in, Prokurist/-in)
    • bei Vereinigungen (GbR): Nachweis über die Vereinigung (Gewerbeanmeldung, Gesellschaftervertrag). Die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter/-in eingetragen wird, ist erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. Sofern der/die benannte Vertreter/-in nicht alleinvertretungsbefugt ist, ist eine Vollmacht aller Gesellschafter/-innen sowie Kopie der gültigen Ausweisdokumente erforderlich – Zusatzvollmacht für GbR.
    • ggf. Vollmacht des/der Beauftragten, der/die Bevollmächtigte hat sich auszuweisen
    • bei minderjährigen Halter/-innen Ausweis des/der Halters/-in sowie Einwilligungserklärung des/der Erziehungsberechtigten (siehe Vollmacht). Der Einwilligung müssen die Personalausweise der Unterschriftberechtigten beigefügt sein. Sollte nur eine Person erziehungsberechtigt sein, muss dies durch Gerichtsurteil, Bestallungsurkunde oder sonstige geeignete Unterlagen nachgewiesen werden.
    • Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren

Die Umschreibung und die Wiederinbetriebnahme können Sie auch online durchführen. Sie benötigen dafür die Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres deutschen Personalausweises. Möglich sind auch der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) oder ein Ausweis eines EU-Staates mit eID-Funktion (europäische eID). Außerdem wird ein BayerID-Bürgerkonto empfohlen.