Wiederinbetriebnahme

Wiederinbetriebnahme

Sie können diese Leistung unabhängig von Ort und Zeit online beantragen. Nutzen Sie dazu die

Online-Zulassungsbehörde (i-Kfz).

Bitte beachten Sie, dass Sie diese Online-Leistung nicht stellvertretend für andere Personen erledigen können. In diesem Fall müssen Sie einen Termin vereinbaren und mit einer Vollmacht in die Zulassungsbehörde kommen.

Sie benötigen dafür

  • die freigeschaltete Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres deutschen Personalausweises, Ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) oder den Ausweis eines EU-Staates mit eID-Funktion (europäische eID).
  • die sechsstellige PIN
  • ein mobiles Gerät mit AusweisApp als Lesegerät für den Ausweis.

oder

  • ein ELSTER-Zertifikat

Ein BayernID- oder ein BundID-Bürgerkonto wird empfohlen.

Für weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion klicken Sie hier.

Erfahren Sie mehr zur internetbasierten Online-Zulassungsbehörde (i-Kfz):

Sie möchten lieber persönlich zu uns in die Zulassungsbehörde kommen?

Bitte vereinbaren Sie einen Termin online oder telefonisch.
Bitte beachten Sie, dass Sie eine Vollmacht brauchen, wenn Sie für andere Personen handeln.

Informationen zur erweiterten Zuständigkeit der Zulassungsbehörden.

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • ist noch ein alter Kfz-Brief vorhanden, so muss dieser zum Umtausch in eine Zulassungsbescheinigung Teil II vorgelegt werden
    • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Fahrzeugschein, Prüfbericht)
    • ggf. die bisherigen Kennzeichenschilder, wenn Sie diese wieder verwenden wollen und das Kennzeichen reserviert wurde
    • Versicherungsbestätigung (7-stellige Nummer der eVB)
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Fahrzeughalters/-in
    • ggf. Vollmacht des/der Beauftragten, der/die Bevollmächtigte hat sich auszuweisen
    • Bei minderjährigen Haltern Ausweis des/der Halters/-in sowie Einwilligungserklärung des/der Erziehungsberechtigten (siehe Vollmacht). Der Einwilligung müssen die Personalausweise der Unterschriftberechtigten beigefügt sein. Sollte nur eine Person erziehungsberechtigt sein, muss dies durch Gerichtsurteil, Bestallungsurkunde oder sonstige geeignete Unterlagen nachgewiesen werden.
    • Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren

     

  • Nachweis über die Vereinigung (Gewerbeanmeldung, Gesellschaftervertrag)

    Die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter/-in eingetragen wird, ist erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. Sofern der/die benannte Vertreter/-in nicht alleinvertretungsbefugt ist, ist eine Vollmacht aller Gesellschafter/-innen sowie Kopien der gültigen Ausweisdokumente erforderlich – Zulassungsvollmacht für GbR.

    • Handelsregister-Auszug und Gewerbeanmeldung
    • sowie Ausweis und Vollmacht der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer/-in, Prokurist/-in)