Geoinformation und Vermessung

Die Städtische Abteilung Geoinformation und Vermessungstechnik ist ein verwaltungsinterner Dienstleister und übernimmt für die Stadtverwaltung und deren Eigenbetriebe alle anfallenden vermessungstechnischen Arbeiten wie Bestandsvermessungen, Geländeaufnahmen, Absteckungen von Straßen und Gebäuden, Höhenmessungen und Nivellements, sowie Bauwerksüberwachungen. Vermessungsaufträge von Privatpersonen dürfen nicht angenommen und ausgeführt werden.

 

Hilfestellungen für Bürger/-innen

  • Vermessungen für Grundstücksteilungen, Grenzwiederherstellungen oder Gebäudeeinmessungen

    Vermessungsanträge für Grundstücksteilungen, Grenzwiederherstellungen oder Gebäudeeinmessungen sind beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung kurz ADBV (ehem. Vermessungsamt) zu stellen.
    Auch amtliche Lagepläne und Katasterauszüge können dort beantragt werden.

    ADBV, Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
    Münchener Straße 23
    83022 Rosenheim
    Telefon: +49 (0) 80 31 / 366 - 0
    E-Mail: poststelle(at)adbv-ro.bayern.de
    Internet: www.adbv-rosenheim.de

  • Für Auskünfte zu Grundstückseigentümer/-innen ist das örtliche Grundbuchamt zuständig. Auskünfte aus dem Grundbuch erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegen kann.

    Wichtig: eine Grundbucheinsicht / Auskunft wird nicht telefonisch erteilt. Grundbuchblatt-Abschriften können nur schriftlich oder per Fax bestellt werden.
    Für das Stadtgebiet und für den Landkreis Rosenheim ist zuständig:

    Amtsgericht Rosenheim
    Grundbuchamt
    Kufsteiner Straße 32
    83022 Rosenheim
    Telefon:  +49 (0) 80 31 / 80 74 - 0 oder direkt an die Nebenstelle -230 und -231
    E-Mail: poststelle(at)ag-ro.bayern.de
    Internet: www.justiz.bayern.de