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Landwirtschaftlicher Grundstücksverkehr
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Landwirtschaftlicher Grundstücksverkehr
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Die Eigentumsübergabe von land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken ist genehmigungspflichtig, sofern eine Fläche von 1 ha überschritten wird.
Auf Antrag wird für nicht genehmigungspflichtige Verkäufe ein Negativzeugnis erteilt
Rechtliche Grundlagen
Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG)
Bayerisches Agrarstrukturgesetz (BayAgrG)