Landwirtschaftlicher Grundstücksverkehr

  • Die Eigentumsübergabe von land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken ist genehmigungspflichtig, sofern eine Fläche von 1 ha überschritten wird.
  • Auf Antrag wird für nicht genehmigungspflichtige Verkäufe ein Negativzeugnis erteilt