Landwirtschaftlicher Grundstücksverkehr

Karriere & Beruf
  • Die Eigentumsübergabe von land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken ist genehmigungspflichtig, sofern eine Fläche von 1 ha überschritten wird.
  • Auf Antrag wird für nicht genehmigungspflichtige Verkäufe ein Negativzeugnis erteilt

Aktuelle Mitteilung

Am Kirchweihmontag (19.10.2026) ist die gesamte Stadtverwaltung ganztägig geschlossen.

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