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Landwirtschaftlicher Grundstücksverkehr
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Die Eigentumsübergabe von land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken ist genehmigungspflichtig, sofern eine Fläche von 1 ha überschritten wird.
Auf Antrag wird für nicht genehmigungspflichtige Verkäufe ein Negativzeugnis erteilt
Rechtliche Grundlagen
Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG)
Bayerisches Agrarstrukturgesetz (BayAgrG)
Aktuelle Mitteilung
Montag, 05. Oktober 2026
Am Kirchweihmontag (19.10.2026) ist die gesamte Stadtverwaltung ganztägig geschlossen.
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