Qualifizierter Mietspiegel für die Stadt Rosenheim
Ein Mietspiegel ist gemäß §§ 558c und 558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine Übersicht über die sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete, also die in einer Kommune gezahlten Mieten für nicht-preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit. Die zur Berechnung berücksichtigten Mieten müssen dabei entweder in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder, von Betriebskostenerhöhungen abgesehen, geändert worden sein.
Der Mietspiegel liefert Informationen über die ortsübliche Vergleichsmiete verschiedener Wohnungskategorien. Er trägt dazu bei, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand transparent zu machen, Streitigkeiten zwischen Mietvertragsparteien zu vermeiden, Kosten der Beschaffung von Informationen über Vergleichsmieten im Einzelfall zu verringern und den Gerichten die Entscheidung in Streitfällen zu erleichtern. Er dient ferner der Begründung eines Erhöhungsverlangens zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete und der Überprüfung der Angemessenheit gezahlter Mieten.
Der Mietspiegel wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen durch das von der Stadt Rosenheim beauftragte ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH in Zusammenarbeit mit dem Mieterverein Rosenheim und Umgebung e.V., dem Haus- und Grundbesitzerverein Rosenheim und Umgebung e.V. sowie verschiedenen Fachämtern der Stadtverwaltung erstellt.
Er ist nach § 558d BGB anerkannt als qualifizierter Mietspiegel durch den Mieterverein Rosenheim und Umgebung e.V. als Interessenvertretung der Mieter/-innen, durch den Haus- & Grundbesitzerverein Rosenheim und Umgebung e.V. als Interessenvertretung der Vermieter/-innen sowie durch den Stadtrat der Stadt Rosenheim.