Stadtgestaltung & Stadtbildpflege

Der Aufgabenbereich der Stadtgestaltung beinhaltet die Erarbeitung und Betreuung von Gestaltungskonzepten und Standortuntersuchungen, die überwiegend den Innenstadtbereich betreffen und auch Projekte, die die Thematik Stadtmöblierung betreffen.

Auch die stadtbildpflegerischen Belange bilden einen Bestandteil der Stadtgestaltung, wie z. B. die Stellungnahmen zu den planerischen und gestalterischen Gesichtspunkten Sondernutzungsanträgen in der Rosenheimer Fußgängerzone. Ein weiterer Aufgabenbereich ist die Vorbereitung, Betreuung und Durchführung von Wettbewerben.