Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen "Bahnareal Süd"

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Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 04. März 2020 beschlossen, für das Gebiet im Umfeld des Bahnareals Süd der Stadt Rosenheim, vorbereitende Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten. Die Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses und den Umgriff können Sie den folgenden Unterlagen entnehmen.

Die öffentliche Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt Nr. 18 vom 28.04.2020.

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