Umlegungsausschuss

Umlegungsausschuss

  • Sinn des Umlegungsverfahrens ist es, Grundstücke für bauliche oder sonstige Nutzungen zweckmäßig zu gestalten, wenn die bisherigen Grundstückszuschnitte, die vorhandene Besitzstruktur und die fehlende Erschließung derartige Nutzungen nicht zulassen.

    Ein Umlegungsverfahren wird vom Stadtrat angeordnet und durch die Umlegungsstelle bzw. den Umlegungsausschuss selbstständig durchgeführt. Der Umlegungsausschuss entscheidet in seinen nichtöffentlichen Sitzungen, ohne an Weisungen gebunden zu sein.

  • Den Vorsitz des Umlegungsausschusses der Stadt Rosenheim führt der Oberbürgermeister. Dem Umlegungsausschuss gehören sechs weitere Mitglieder an, wobei zwei dem Stadtrat angehören, ein Mitglied aus dem höheren vermessungstechnischen und eines aus dem höheren Verwaltungsdienst kommt, ein Mitglied Sachverständiger in der Bewertung von Grundstücken und eines Bausachverständiger auf dem Gebiet des Baurechts, insbesondere der Bauleitplanung, sein muss. Für jedes Mitglied des Umlegungsausschusses ist ein Stellvertreter bestimmt.

    Der / die Vorsitzende ist für die Dauer der Amtszeit Mitglied im Umlegungsausschuss. Die Mitglieder des Stadtrates bleiben im Amt, bis der neugewählte Stadtrat ihre Nachfolger bestimmt hat. Die Amtsdauer der übrigen Mitglieder beträgt drei Jahre.

    Der Umlegungsausschuss bedient sich zur Vorbereitung und zum Vollzug seiner Entscheidungen einer Geschäftsstelle.
    Leiter der Geschäftsstelle ist Herr Andreas Hollunder (Tel. 08031/365-1610).

  • Vorsitzender

    Oberbürgermeister Andreas März

    Vertreter

    2. Bürgermeister Daniel Artmann

    Stadtrat (CSU)

    2. Bürgermeister Daniel Artmann

    Vertreterin

    Alexandra Linordner

    Stadtrat (Grüne)

    Franz Lukas

    Vertreterin

    Anna Rutz

    Höherer

    vermessungstechn.

    Dienst

    Dipl.Ing. Falk Brem,

    Ltd.Vermessungsdirektor, 

    Amt für Digitalisierung,

    Breitband und Vermessung Rosenheim

    Vertreter

    Berthold Günthner,

    Vermessungsdirektor, 

    Amt für Digitalisierung, Breitband

    und Vermessung Rosenheim,

    Ast. Wasserburg

    Befähigung zum

    Richteramt

    Herbert Hoch, Dezernent III,

    Stadt Rosenheim

    Vertreter

    Thomas Bugl, Dezernent I,

    Stadt Rosenheim

    Sachverständiger Grundstücksbewertung

    Michael Kiefer

    Vertreter

    Robert Ettinger, Techn. Angestellter,

    Staatliches Bauamt

    Bausachverständiger

    Baurecht, insb.

    Bauleitplanung

    Levente Sárközy, Dezernent VI,

    Stadt Rosenheim

    Vertreter

    Christian Einzmann,

    Leiter des Stadtplanungsamts,

    Stadt Rosenheim