Den Vorsitz des Umlegungsausschusses der Stadt Rosenheim führt der Oberbürgermeister. Dem Umlegungsausschuss gehören sechs weitere Mitglieder an, wobei zwei dem Stadtrat angehören, ein Mitglied aus dem höheren vermessungstechnischen und eines aus dem höheren Verwaltungsdienst kommt, ein Mitglied Sachverständiger in der Bewertung von Grundstücken und eines Bausachverständiger auf dem Gebiet des Baurechts, insbesondere der Bauleitplanung, sein muss. Für jedes Mitglied des Umlegungsausschusses ist ein Stellvertreter bestimmt.
Der / die Vorsitzende ist für die Dauer der Amtszeit Mitglied im Umlegungsausschuss. Die Mitglieder des Stadtrates bleiben im Amt, bis der neugewählte Stadtrat ihre Nachfolger bestimmt hat. Die Amtsdauer der übrigen Mitglieder beträgt drei Jahre.
Der Umlegungsausschuss bedient sich zur Vorbereitung und zum Vollzug seiner Entscheidungen einer Geschäftsstelle.
Leiter der Geschäftsstelle ist Herr Andreas Hollunder (Tel. 08031/365-1610).