Für den Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung gibt es staatliche Hilfen, die eine Finanzierung erleichtern. Grundsatz dabei ist, dass die Wohnung oder das Haus vom Antragsteller selbst bewohnt werden.
Für die Förderung gibt es einige grundsätzliche Voraussetzungen:
Das jährliche Familieneinkommen muss eine bestimmte Grenze unterschreiten. Für eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern liegt diese Grenze z. B. bei 71.000,00 €, das entspricht einem Jahresbruttoeinkommen von etwa 102.300,00 €. Infoblatt Zinsverbilligungsprogramm
Mindestens 1/3 der Gesamtfinanzierung muss über ein Darlehen einer Bank vom freien Markt abgedeckt werden.
Eigenkapital in Höhe von mindestens 20 % der Gesamtkosten soll im Regelfall vorhanden sein. Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus Kaufpreis (für Gebäude plus Grundstück) bzw. den gesamten Baukosten einschließlich Kaufpreis des Grundstücks plus etwa 6,5 % Nebenkosten und eventuellen Maklergebühren. Bei bestehenden Gebäuden gehören auch die Kosten von sofort notwendigen Renovierungen dazu.
Die Finanzierung muss auf Dauer tragbar sein. Im Beispiel der oben genannten, vierköpfigen Familie müssen nach Abzug der Kosten für die Finanzierung und den Betrieb des Objekts noch mindestens 2.100,00 € pro Monat für die Lebenshaltungskosten übrig bleiben.
Der Antrag muss vor Baubeginn oder Kauf gestellt werden.
Das Objekt muss im Stadtgebiet liegen. Ansprechpartner für Objekte außerhalb des Stadtgebietes sind die jeweiligen Landratsämter.
Für eine grundlegende Beratung benötigen wir:
Einkommensnachweise Brutto und Netto der letzten 12 Monate
den letzten vorhandenen Einkommensteuerbescheid
Planunterlagen des Objekts und
Informationen über Kaufpreis bzw. Baukosten
Höhe des Eigenkapitals.
Für die Anpassung von bestehendem Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung gibt es ebenfalls staatliche Fördermittel von max. 10.000,00 € je Wohnung in Form eines leistungsfreien Darlehens. Der Haushalt der begünstigten Person muss jedoch auch eine bestimmte Einkommensgrenze unterschreiten.