Kommunale Verkehrsüberwachung
Überwachung von Parkverstößen
Neben der Polizei ist seit Oktober 1987 auch der Verkehrsüberwachungsdienst der Stadt Rosenheim für die Verfolgung von geringfügigen Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG, die im ruhenden Verkehr und unter anderem beim Einfahren in die Fußgängerzone festgestellt werden, zuständig.
Bußgelder bei Verstößen im ruhenden Verkehr werden seit 01.07.2010 vom Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland bearbeitet.
Geschwindigkeitsüberwachung
Zur Überwachung des fließenden Verkehrs ist die Stadt Rosenheim seit 30.06.2007 offiziell Mitglied im Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland mit Sitz in Bad Tölz.
Der Zweckverband überwacht im Stadtgebiet die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Kraftfahrzeugen an verschiedenen Messstellen. Vor allem in verkehrsberuhigten Bereichen, Tempo 30- und Tempo 50-Bereichen sowie geschwindigkeitsreduzierten Bereichen außerorts in der Nähe von schulischen Einrichtungen, Kindergärten und Seniorenheimen wurde die Messstellen zusammen mit dem Zweckverband, der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Rosenheim festgelegt.
Häufig falsch gedacht
Bei Parkverstößen wird grundsätzlich von fahrlässigem (nicht bewusstem) Handeln des „Verkehrssünders" ausgegangen.
Vielleicht hatten auch Sie schon einmal Zweifel, ob und wie lange Sie an bestimmten Stellen parken dürfen. Hier sind einige Verkehrszeichen genauer erklärt, bei welchen oftmals „falsch gedacht" wird.