Amt für Beteiligungen, Steuern und Abgaben
Zur Einlegung Ihres Widerspruchs beachten Sie bitte das zwingende Schriftformerfordernis (eigenhändige Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur).
Bitte reichen Sie Ihren Widerspruch fristgerecht schriftlich (eigenhändig unterschrieben) ein bei der
Stadt Rosenheim
Sachgebiet Steuern
Königstr. 24
83026 Rosenheim.
Alternativ (schriftformersetzend) reichen Sie Ihren Widerspruch fristgerecht mit der qualifizierten elektronischen Signatur per E-Mail unter ein. (Zur qualifizierten elektronischen Signatur siehe bitte die Hinweise.
Notwendige Angaben:
- Kassenzeichen bei der Stadt Rosenheim
- Name des/der Steuerpflichtigen
- Begründung des Widerspruchs
- Datum des betroffenen Bescheids