Voraussetzungen:
- Grundsätzlich mit Erfolg abgelegte staatliche Fischerprüfung
- Mindestalter 14 Jahre
Für volljährige Personen wird nur noch der "Fischereischein auf Lebenszeit" ausgestellt. Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung der Fischerei noch die Zustimmung des jeweiligen Fischereirechtinhabers des betreffenden Gewässers (in der Regel durch sogenannte "Fischereierlaubnisscheine") notwendig.
Bitte bringen Sie mit:
- Prüfungszeugnis (alternativ den alten Fischereischein)
- Personalausweis/Reisepass
- 1 Passfoto, ca. 35 x 45 mm
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular