Fischereiwesen

Den Fischereischein erteilt - bei Vorliegen der Voraussetzungen - die für Ihren Hauptwohnsitz zuständige Behörde. Er berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Bayern. Im Ausland ausgestellte Fischereischeine berechtigen nicht zur Ausübung der Fischerei in Bayern.
Es gibt verschiedene Arten von Fischereischeinen. Auf den Unterseiten erhalten Sie spezielle Informationen. Informationen über die Fischerprüfung und die notwendigen Antragsformulare erhalten Sie ebenfalls auf den folgenden Seiten.

Fischereischein auf Lebenszeit

Jugendfischereischein

Jahresfischereischein

Fischerprüfung