Grundsätzlich mit Erfolg abgelegte staatliche Fischerprüfung
Mindestalter 14 Jahre
Für volljährige Personen wird nur noch der "Fischereischein auf Lebenszeit" ausgestellt. Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung der Fischerei noch die Zustimmung des jeweiligen Fischereirechtinhabers des betreffenden Gewässers (in der Regel durch sogenannte "Fischereierlaubnisscheine") notwendig.
Bitte bringen Sie mit:
Prüfungszeugnis (alternativ den alten Fischereischein)
Personalausweis/Reisepass
1 Passfoto, ca. 35 x 45 mm
ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
Fischereiabgabe für den Fischereischein auf Lebenszeit - Einmalzahlung- (ohne Ermäßigung nach § 8 Abs. 5 AVFiG)
Lebensalter bei Zahlung
Betrag in €
Lebensalter bei Zahlung
Betrag in €
14
300
41
192
15
300
42
192
16
300
43
160
17
300
44
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18
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20
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40
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67
32
Es besteht die Möglichkeit, die Fischereiabgabe für 5 Jahre zu begleichen. Fischereiabgabe für 5 Jahre 40,-- €
Die Fischereiabgabe für Jugendliche mit bestandener Fischerprüfung, Personen in der Ausbildung zum Fischwirt und eine bestimmte Gruppe Behinderter beträgt 20,-- €.
Gebühr bei Neuausstellung 35,-- € Gebühr bei Verlängerung 5,-- €