Fischereischein auf Lebenszeit

Voraussetzungen:

  • Grundsätzlich mit Erfolg abgelegte staatliche Fischerprüfung
  • Mindestalter 14 Jahre      

Für volljährige Personen wird nur noch der "Fischereischein auf Lebenszeit" ausgestellt. Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung der Fischerei noch die Zustimmung des jeweiligen Fischereirechtinhabers des betreffenden Gewässers (in der Regel durch sogenannte "Fischereierlaubnisscheine") notwendig.     
       
Bitte bringen Sie mit:

  • Prüfungszeugnis (alternativ den alten Fischereischein)
  •  Personalausweis/Reisepass 
  • 1 Passfoto, ca. 35 x 45 mm 
  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular  
  • Fischereiabgabe für den Fischereischein auf Lebenszeit - Einmalzahlung-
    (ohne Ermäßigung nach § 8 Abs. 5 AVFiG)   

    Lebensalter
    bei Zahlung
    Betrag
    in €
    Lebensalter
    bei Zahlung
    Betrag
    in €
    14 300 41 192
    15 300 42 192
    16 300 43 160
    17 300 44 160
    18 300 45 160
    19 300 46 160
    20 300 47 160
    21 300 48 128
    22 300 49 128
    23 288 50 128
    24 288 51 128
    25 288 52 128
    26 288 53 96
    27 288 54 96
    28 256 55 96
    29 256 56 96
    30 256 57 96
    31 256 58 64
    32 256 59 64
    33 224 60 64
    34 224 61 64
    35 224 62 64
    36 224 63 32
    37 224 64 32
    38 192 65 32
    39 192 66 32
    40 192 67 32

    Es besteht die Möglichkeit, die Fischereiabgabe für 5 Jahre zu begleichen.
    Fischereiabgabe für 5 Jahre 40,-- €

    Die Fischereiabgabe für Jugendliche mit bestandener Fischerprüfung, Personen in der Ausbildung zum Fischwirt und eine bestimmte Gruppe Behinderter beträgt 20,-- €.

    Gebühr bei Neuausstellung 35,-- € 
    Gebühr bei Verlängerung 5,-- €