Fischerprüfung

Die staatliche Fischerprüfung wird seit März 2014 ausschließlich über das Online-Verfahren abgewickelt - die bisherige schriftliche Prüfung, die jeweils am ersten Samstag im März stattfand, wurde durch dieses Verfahren ersetzt. 
Voraussetzung zur Teilnahme an einem anerkannten Vorbereitungslehrgang ist die Vollendung des 12. Lebensjahres am Tag der Fischerprüfung.       

Prüfungsbehörde ist die Bayerische Landesanstalt für Fischerei
Fischerprüfung
Postfach 1146
82301 Starnberg
Telefon: +49 (0) 81 51 / 26 92 30 oder +49 (0) 81 51 / 15 15 0,
Telefax: +49 (0) 81 51 / 26 92 70

Zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung wird im Stadtgebiet Rosenheim vom Kreisfischereiverein Rosenheim e.V. ein entsprechender Lehrgang angeboten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Kreisfischereivereines. Auskunft über die Prüfungsgebühren erteilt die Bayerische Landesanstalt für Fischerei.