Jahresfischereischein

Den Jahresfischereischein erhalten grundsätzlich nur Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland keinen Wohnsitz haben.

Bitte bringen Sie mit:

  • Personalausweis/Reisepass
  • 1 Passfoto (bei Neuausstellung)
  • Fischereischein zur Verlängerung (falls bereits ausgestellt)
  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Fischereiberechtigung des Heimatlandes
Gebühr 7,50  €
Fischereiabgabe  15,00 € 

Der Nachweis, dass sie in Ihrem Heimatland zum Fischfang berechtigt sind, ist zu erbringen. Die tatsächliche Gültigkeit des Jahresfischereischeins beschränkt sich auf höchstens 3 vom Antragsteller bestimmte Monate. Innerhalb des Jahreszeitraums darf in Bayern kein weiterer Jahresfischereischein beantragt werden, auch nicht bei einer anderen Gemeinde. Für die Erteilung ist die Gemeinde zuständig, in der Fischfang ausgeübt werden soll.