Auf Antrag kann für Privatpersonen (natürliche Personen) eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erteilt werden. Diese beinhaltet insbesondere alle in diesem Register gespeicherten Verwaltungs- oder Bußgeldentscheidungen, die im Zusammenhang mit einer aktuellen oder früheren Gewerbeausübung der betreffenden Person stehen. Der Antrag kann bei der Meldebehörde der Haupt- oder Nebenwohnung beantragt werden. Personen, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind,müssen den Antrag direkt beim Bundesamt für Justizstellen.
Persönlich bei der Meldebehörde unter Vorlage eines Ausweis- oder Passdokumentes
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für private Zwecke: Die Auskunft wird grundsätzlich direkt an den Antragsteller übersandt. Es ist vom Antragsteller eine möglichst genaue Angabe desgewerblichen Verwendungszwecks anzugeben.
Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde: Für bestimmte Auskünfte kann die direkte Übersendung an eine Behörde beantragt werden, § 150 Abs. 5 GewO. Diese Ausnahmeregelung erstreckt sich abschließend auf Auskünfte für die Vorbereitung der Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung, für die Vorbereitung der Entscheidung auf Erteilung eines Befähigungsscheins nach § 20 des Sprengstoffgesetzes sowie für die Vorbereitung der Entscheidung zur Überprüfung der Zuverlässigkeit nach § 38 Abs. 1 GewO.
Die genaue Angabe des gewerblichen Verwendungszwecks sowie die genaue Postanschrift der Empfängerbehörde ist erforderlich.
Bei allen anderen Verwendungszwecken ist die Übersendung der Auskunft nur an den Antragsteller möglich.
Für Anträge auf Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen und Personenvereinigungen ist bei der Stadt Rosenheim ausschließlich das Amt für Recht, Sicherheit und Ordnung zuständig. Wie Sie vorgehen, erfahren Sie hier.
Die Bearbeitungszeit des Antrages beim Bundesjustizamt beträgt ca. 8-10 Tage. Die Gebühr (Barzahlung oder per deutscher EC-Karte) beträgt 13,00 Euro und ist bei Antragstellung zu entrichten.