Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz trat am 02. Juli 2023 in Kraft und setzt die Richtlinie (EU) 2019/1937 (Hinweisgeberrichtlinie) in nationales Recht um.
Durch das Hinweisgeberschutzgesetz werden Hinweisgeber (Whistleblower) geschützt und einheitliche Standards zur Meldung von Missständen und zum Schutz der Meldenden vorgeschrieben.
Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abschrecken können.
Ansprechpartner für interne Meldungen ist der Informationssicherheitsbeauftragte der Stadtverwaltung Rosenheim. Solche internen Meldungen können schriftlich, elektronisch, persönlich oder telefonisch (+49 (0) 80 31 / 365 10 75) erfolgen, oder per E-Mail.