Kompostierbare Grüngutabfälle selbst ganzjährig abliefern
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Privathaushalten aus dem Stadtgebiet Rosenheim stehen für die Entsorgung des Grünguts die Grüngutcontainer an einigen Wertstoffinseln und der Wertstoff, Innlände 25 zur Verfügung. Welche Wertstoffinsel Grüngutcontainer haben, entnehmen Sie bitte dem Flyer Wertstoffinseln.
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Sie dürfen folgendes entsorgen:
- Baum und Strauchschnitt
- Blumen
- Grasschnitt
- Heckenschnitt
- Zimmerpflanzen
- Fruchtschalen, z. B. Äpfel, Bananen
- Nicht zubereitete Gemüsereste, z. B. Zwiebelschalen, Kartoffelschalen, Salatblätter, Kohlblätter
Bitte Gehölze der Gattung Prunus wie z. B. Kirsch-, Pflaumen-, Zwetschgen-, Kriecherl-, Mirabellen-, Aprikosen- und Pfirsichbäume sowie Kirschlorbeer nicht mehr in die Grüngut-Container auf den Wertstoffinseln oder bei der Grüngutsammlung im Großcontainer im Frühjahr oder bei der Grüngutaktion im Herbst entsorgen.
Bitte geben Sie die Gehölze der Gattung Prunus als Quarantänematerial wegen der Verbreitungsgefahr des Asiatischen Moschusbockkäfers kostenfrei als Quarantänematerial am Wertstoffhof ab. Dieses Material wird anschließend zur Verwertung in das Müllheizkraftwerk gebracht.
Auch vom Buchsbaumzünsler befallene Pflanzenteile und Neophyten, wie zum Beispiel der Riesen-Bärenklau, die Beifuß-Ambrosia und der Japanische Staudenknöterich, dürfen nicht mehr in die Grüngut-Container auf den Wertstoffinseln oder bei der Grüngutsammlung im Großcontainer im Frühjahr oder bei der Grüngutaktion im Herbst entsorgt werden. Stattdessen muss dieses Pflanzenmaterial am Wertstoffhof gesondert abgegeben werden und wird anschließend zur Verwertung in das Müllheizkraftwerk (MHKW) gebracht.
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Die folgenden Stoffe dürfen zum Beispiel nicht als kompostierbares Grüngut in den Wertstoff-Containern für kompostierbare Grünabfälle sowie beim Wertstoffhof, Innlände 25, entsorgt werden:
- Asche
- Essensreste
- Fisch, Fischreste, Fleisch, Fleischreste
- Haustierstreu, Katzenstreu
- Holz- und Kohlenasche
- Knochen
- Staubsaugerbeutel, Kehricht
- Windeln
- Zigarettenkippen
Bitte Gehölze der Gattung Prunus wie z. B. Kirsch-, Pflaumen-, Zwetschgen-, Kriecherl-, Mirabellen-, Aprikosen- und Pfirsichbäume sowie Kirschlorbeer nicht mehr in die Grüngut-Container auf den Wertstoffinseln oder bei der Grüngutsammlung im Großcontainer im Frühjahr oder bei der Grüngutaktion im Herbst entsorgen.
Bitte geben Sie die Gehölze der Gattung Prunus als Quarantänematerial wegen der Verbreitungsgefahr des Asiatischen Moschusbockkäfers kostenfrei als Quarantänematerial am Wertstoffhof ab. Dieses Material wird anschließend zur Verwertung in das Müllheizkraftwerk gebracht.
Auch vom Buchsbaumzünsler befallene Pflanzenteile und Neophyten, wie zum Beispiel der Riesen-Bärenklau, die Beifuß-Ambrosia und der Japanische Staudenknöterich, dürfen nicht mehr in die Grüngut-Container auf den Wertstoffinseln oder bei der Grüngutsammlung im Großcontainer im Frühjahr oder bei der Grüngutaktion im Herbst entsorgt werden. Stattdessen muss dieses Pflanzenmaterial am Wertstoffhof gesondert abgegeben werden und wird anschließend zur Verwertung in das Müllheizkraftwerk (MHKW) gebracht.
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Eine Auflistung aller Wertstoffinseln mit Containern für kompostierbare Grünabfälle finden Sie hier.
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Gewerbebetriebe können kompostierbare Grünabfälle kostenpflichtig beim Wertstoffhof, Innlände 25, abgeben.
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Bei der Entsorgung von Buchsbaumzünslerlarven oder befallenen Pflanzenteilen ist es wichtig, diese nicht einfach auf den Kompost zu werfen, da die Larven überleben und sich weiter vermehren könnten.
Betroffene Pflanzenteile des Buchsbaums dürfen nicht mehr in die regulären Grüngut-Container auf den Wertstoffinseln entsorgt werden. Stattdessen muss es am Wertstoffhof gesondert abgegeben werden. Dieses Material wird anschließend zur Verwertung in das Müllheizkraftwerk (MHKW) gebracht.
Diese Pflanzen sind auch von der Grüngutsammlung im Herbst und Frühjahr ausgeschlossen.
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Wegen der Verbreitungsgefahr des Asiatischen Moschusbockkäfers bitte alle Gehölze der Gattung Prunus ganzjährig kostenfrei am Wertstoffhof, Innlände 25, als Quarantänematerial in dafür vorgesehenen Containern entsorgen und nicht in die Grüngutcontainer an den Wertstoffinseln. Zu den Gehölzen der Gattung Prunus gehören z. B. Kirsch-, Pflaumen-, Zwetschgen-, Kriecherl-, Mirabellen-, Aprikosen- und Pfirsichbäume sowie Kirschlorbeer.
Diese Gehölze sind auch von der Grüngutsammlung im Herbst und Frühjahr ausgeschlossen.
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Neophyten wie z. B. der Riesen-Bärklau und die Beifuß-Ambrosie müssen gesondert am Wertstoffhof, Innlände 25 entsorgt werden. Sie dürfen nicht mehr in die regulären Grüngutcontainer auf den Wertstoffinseln entsorgt werden.
Diese Pflanzen sind auch von der Grüngutsammlung im Herbst und Frühjahr ausgeschlossen.