Kompostierbare Grüngutabfälle selbst ganzjährig abliefern
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Sie können kompostierbare Grünabfälle in den Wertstoffcontainer für kompostierbare Grünabfälle an einigen Wertstoffinseln sowie beim Wertstoffhof, Innlände 25, kostenlos entsorgen.
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Sie dürfen folgendes entsorgen:
- Baum und Strauchschnitt
- Blumen
- Grasschnitt
- Heckenschnitt
- Zimmerpflanzen
- Fruchtschalen, z. B. Äpfel, Bananen
- Nicht zubereitete Gemüsereste, z. B. Zwiebelschalen, Kartoffelschalen, Salatblätter, Kohlblätter
Bitte folgendes Grüngut nur am Wertstoffhof als Quarantänematerial abgeben und nicht in die regulären Grüngut-Container auf den Wertstoffinseln:
• von Buchsbaumzünsler befallene Pflanzenteile,
• Gehölze der Gattung Prunus wie z.B. Kirsch-, Pflaumen-, Zwetschgen-,
Kriecherl-, Mirabellen-, Aprikosen- und Pfirsichbäume sowie Kirschlorbeer und
• Neophyten wie den Riesen-Bärenklau und die Beifuß-Ambrosie -
Nein, die Entsorgung kostet Sie nichts extra, wenn Sie ein Rosenheimer Privathaushalt sind und Sie kompostierbare Grüngutabfälle in haushaltsüblichen Mengen liefern.
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Die folgenden Stoffe dürfen zum Beispiel nicht als kompostierbares Grüngut in den Wertstoff-Containern für kompostierbare Grünabfälle sowie beim Wertstoffhof, Innlände 25, entsorgt werden:
- Asche
- Essensreste
- Fisch, Fischreste, Fleisch, Fleischreste
- Haustierstreu, Katzenstreu
- Holz- und Kohlenasche
- Knochen
- Staubsaugerbeutel, Kehricht
- Windeln
- Zigarettenkippen
Zudem dürfen von Buchsbaumzünsler befallene Pflanzenteile, Gehölze der Gattung Prunus wie z.B. Kirsch-, Pflaumen-, Zwetschgen-, Kriecherl-, Mirabellen-, Aprikosen- und Pfirsichbäume sowie Kirschlorbeer und auch Neophyten wie den Riesen-Bärenklau und die Beifuß-Ambrosia nicht mehr in die regulären Grüngut-Container auf den Wertstoffinseln entsorgt werden.
Stattdessen muss dieses Pflanzenmaterial am Wertstoffhof als Quarantänematerial abgegeben werden. Dieses Material wird anschließend zur Verwertung in das Müllheizkraftwerk (MHKW) gebracht.
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Eine Auflistung aller Wertstoffinseln mit Containern für kompostierbare Grünabfälle finden Sie hier.
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Gewerbebetriebe können kompostierbare Grünabfälle kostenpflichtig beim Wertstoffhof, Innlände 25, abgeben.
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Bei der Entsorgung von Buchsbaumzünslerlarven oder befallenen Pflanzenteilen ist es wichtig, diese nicht einfach auf den Kompost zu werfen, da die Larven überleben und sich weiter vermehren könnten.
Betroffene Pflanzenteile des Buchsbaums dürfen nicht mehr in die regulären Grüngut-Container auf den Wertstoffinseln entsorgt werden. Stattdessen muss es am Wertstoffhof als Quarantänematerial abgegeben werden. Dieses Material wird anschließend zur Verwertung in das Müllheizkraftwerk (MHKW) gebracht.
Diese Pflanzen sind auch von der Grüngutsammlung im Herbst ausgeschlossen.
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Wegen der Verbreitungsgefahr des Asiatischen Moschusbockkäfers bitte alle Gehölze der Gattung Prunus ganzjährig kostenfrei am Wertstoffhof, Innlände 25, als Quarantänematerial in dafür vorgesehenen Containern entsorgen und nicht in die Grüngutcontainer an den Wertstoffinseln. Zu den Gehölzen der Gattung Prunus gehören z. B. Kirsch-, Pflaumen-, Zwetschgen-, Kriecherl-, Mirabellen-, Aprikosen- und Pfirsichbäume sowie Kirschlorbeer.
Diese Gehölze sind auch von der Grüngutsammlung im Herbst ausgeschlossen.
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Neophyten wie z. B. der Riesen-Bärklau und die Beifuß-Ambrosie müssen als Quarantänematerial am Wertstoffhof, Innlände 25 entsorgt werden. Sie dürfen nicht mehr in die regulären Grüngutcontainer auf den Wertstoffinseln entsorgt werden.
Diese Pflanzen sind auch von der Grüngutsammlung im Herbst ausgeschlossen.
Termine für die Grüngutabfuhr im Herbst 2024 stehen fest
Von Anfang Oktober bis Mitte November bietet die Stadt Rosenheim wieder den gewohnten Herbst-Service, Grünabfälle aus privaten Gärten im Stadtgebiet abzuholen, an.
Das Grüngut muss immer an dem genannten Tag bereitstehen. Verspätet bereitgestelltes Grüngut wird nicht nachträglich abgeholt. Das Umwelt- und Grünflächenamt hat genaue Abholtermine für jede einzelne Straße festgelegt, die sie hier entnehmen können.
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Sie dürfen Grüngut in haushaltsüblicher Menge (bis zu 1m³), gebündelt und ohne Draht und Plastik am Abfuhrtag bis 7 Uhr gut sichtbar auf Höhe des jeweiligen Grundstücks am Fahrbahnrand bereitlegen.
Haben Sie mehr Grüngut, können Sie Ihre kompostierbaren Grünabfälle auch in den Wertstoffcontainer für kompostierbare Grünabfälle an einigen Wertstoffinseln sowie beim Wertstoffhof, Innlände 25, kostenlos als Rosenheimer Privathaushalt das ganze Jahr über entsorgen.
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Legen Sie Ihr Grüngut in haushaltsüblicher Menge (bis zu 1m³), gebündelt und ohne Draht und Plastik am Abfuhrtag bis 7 Uhr gut sichtbar auf Höhe des jeweiligen Grundstücks am Fahrbahnrand bereit. Bitte nicht an anderen Stellen das Grüngut illegal ablegen. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld geahndet werden.
Bitte das Grüngut nicht an anderen Stellen illegal ablegen.
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Sie dürfen Grüngut in haushaltsüblicher Menge (bis zu 1m³), gebündelt und ohne Draht und Plastik gut sichtbar auf Höhe des jeweiligen Grundstücks am Fahrbahnrand bereitlegen.
Die Zweige sollten nicht länger als zwei Meter und nicht dicker als 10 cm sein. Wurzelstöcke werden nicht mitgenommen. Für kleinere Äste und Laub sind beim Baubetriebshof (Möslstraße 27), an der Infothek des Bürgeramtes (Königstr. 15), in der Kfz-Zulassungsstelle (Westerndorfer Straße 88) oder beim Umwelt- und Grünflächenamt (Königstraße 15) maximal zwei Papiersäcke pro Haushalt erhältlich.
Bitte nicht mehr als 1m³ ablegen.
Haben Sie mehr Grüngut, können Sie Ihre kompostierbaren Grünabfälle auch in den Wertstoffcontainer für kompostierbare Grünabfälle an einigen Wertstoffinseln sowie beim Wertstoffhof, Innlände 25, kostenlos als Rosenheimer Privathaushalt das ganze Jahr über entsorgen.
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Von der Grüngutaktion ausgeschlossen sind, wegen der Verbreitungsgefahr des Asiatischen Moschusbockkäfers, alle Gehölze der Gattung Prunus. Hierzu gehören z.B. Kirsch-, Pflaumen-, Zwetschgen-, Kriecherl-, Mirabellen-, Aprikosen- und Pfirsichbäume sowie Kirschlorbeer. Schnittgut dieser Gehölze ist ganzjährig kostenfrei am Wertstoffhof an der Innlände 25 in dafür vorgesehenen Containern zu entsorgen.
Ebenso ausgeschlossen ist von Buchsbaumzünsler befallenes Grüngut und Neophyten wie z. B. der Riesen-Bärklau und die Beifuß-Ambrosie. Dieses Material muss als Quarantänematerial am Wertstoffhof, Innlände 25 entsorgt werden und wird anschließend zur Verwertung in das Müllheizkraftwerk (MHKW) gebracht.
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Im Zusammenhang mit der Grüngutabholung bittet die Stadt Rosenheim alle Eigentümer, ihre Grundstücke auf überhängende Gehölze zu kontrollieren und Hecken, Sträucher und Bäume auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Freizuhalten ist ein Bereich von 2,50 m über Gehwegen sowie 4,50 m über Fahrbahnen. Außerdem ist darauf zu achten, dass Verkehrszeichen und Straßenleuchten nicht durch die Anpflanzungen verdeckt werden.
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Alle Termine für die Grüngutabfuhr:
- 07. Oktober 2024
Kastenau und das restliche, an den anderen Terminen nicht aufgeführte Stadtgebiet,
- 18. Oktober 2024
Aising, Hl. Blut, Aisinger Landstr., Aisinger Wies, Oberwöhr,
- 04. November 2024
Happing, Kaltmühl, Kaltwies,
- 11. November 2024
Pang, Hohenofen, Schwaig, Westerndorf b. Pang, Pösling, Brucklach und
- 21. November 2024
Mitterfeld, Westerndorf St. Peter, Egarten, Langenpfunzen und westl.Teil Erlenau.
Das Grüngut muss immer an dem genannten Tag bereitstehen. Verspätet bereitgestelltes Grüngut wird nicht nachträglich abgeholt. Das Umwelt- und Grünflächenamt hat genaue Abholtermine für jede einzelne Straße festgelegt, die sie hier entnehmen können.
- 07. Oktober 2024
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Die Nutzung der Grüngutsammlung durch gewerbliche Betriebe ist nicht gestattet.
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