Grüngutabfälle

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Termine für die Grüngutabfuhr im Herbst 2026 stehen fest

Von Anfang Oktober bis Mitte November bietet die Stadt Rosenheim wieder den gewohnten Herbst-Service, Grünabfälle aus privaten Gärten im Stadtgebiet abzuholen, an.

Alle Termine für die Grüngutabfuhr:

05.10.2026 Kastenau und das restliche, an den anderen Terminen nicht aufgeführte Stadtgebiet
19.10.2026 Aising, Hl. Blut, Aisinger Landstraße, Aisinger Wies, Oberwöhr
02.11.2026 Happing, Kaltmühl und Kaltwies
11.11.2026 Pang, Hohenofen, Schwaig, Westerndorf b. Pang, Pösling, Brucklach
23.11.26 Mitterfeld, Westerndorf St. Peter, Egarten, Langenpfunzen, westlicher Teil Erlenau

Das Grüngut muss immer an dem genannten Tag bereitstehen. Verspätet bereitgestelltes Grüngut wird nicht nachträglich abgeholt. Das Umwelt- und Grünflächenamt hat genaue Abholtermine für jede einzelne Straße festgelegt, die sie hier entnehmen können.

 

  • Sie dürfen Grüngut in haushaltsüblicher Menge (bis zu 1 m³), gebündelt und frei von Draht sowie Plastik, am Abfuhrtag bis 07:00 Uhr gut sichtbar auf Höhe Ihres Grundstücks am Fahrbahnrand bereitlegen.

    Bitte legen Sie nicht mehr als 1 m³ Grüngut bereit.

    Wenn Sie größere Mengen haben, können Sie Ihre kompostierbaren Grünabfälle ganzjährig und kostenlos als Rosenheimer Privathaushalt in den Wertstoffcontainern für kompostierbare Grünabfälle an ausgewählten Wertstoffinseln oder beim Wertstoffhof, Innlände 25, entsorgen.

  • Legen Sie Ihr Grüngut in haushaltsüblicher Menge (bis zu 1 m³), gebündelt und frei von Draht sowie Plastik, am Abfuhrtag bis 07:00 Uhr gut sichtbar auf Höhe Ihres Grundstücks am Fahrbahnrand bereit.

    Bitte legen Sie Grüngut nicht an anderen Stellen ab. Das unerlaubte Ablagern stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

  • Sie dürfen Grüngut in haushaltsüblicher Menge (bis zu 1 m³), gebündelt und frei von Draht sowie Plastik, gut sichtbar auf Höhe Ihres Grundstücks am Fahrbahnrand bereitlegen.

    Zweige dürfen maximal 2 m lang und höchstens 10 cm dick sein. Wurzelstöcke werden nicht mitgenommen.

    Für kleinere Äste und Laub erhalten Sie beim Baubetriebshof (Möslstraße 27), an der Infothek des Bürgeramtes (Königstraße 15), in der Kfz‑Zulassungsstelle (Westerndorfer Straße 88) sowie beim Umwelt‑ und Grünflächenamt (Königstraße 15) bis zu zwei Papiersäcke pro Haushalt.

    Wenn Sie größere Mengen Grüngut haben, können Sie Ihre kompostierbaren Grünabfälle ganzjährig und kostenlos als Rosenheimer Privathaushalt in den Wertstoffcontainern für kompostierbare Grünabfälle an ausgewählten Wertstoffinseln oder beim Wertstoffhof, Innlände 25, entsorgen.

  • Gehölze der Gattung Prunus wie zum Beispiel Kirsch-, Pflaumen-, Zwetschgen-, Kriecherl-, Mirabellen-, Aprikosen- und Pfirsichbäume sowie Kirschlorbeer dürfen aufgrund der Verbreitungsgefahr des Asiatischen Moschusbockkäfers nicht in die Grüngut‑Container auf den Wertstoffinseln oder bei der Grüngutsammlung im Herbst entsorgt werden. Dieses Pflanzenmaterial muss stattdessen als Quarantänematerial kostenfrei am Wertstoffhof abgegeben werden und wird anschließend zur Verwertung in das Müllheizkraftwerk (MHKW) gebracht.

    Auch vom Buchsbaumzünsler befallene Pflanzenteile und Neophyten wie zum Beispiel der Riesen‑Bärenklau, Beifuß‑Ambrosia und Japanischer Staudenknöterich dürfen nicht über die Grüngut‑Container oder die Grüngutsammlung im Herbst entsorgt werden. Dieses Material ist ebenfalls gesondert am Wertstoffhof abzugeben und wird anschließend im Müllheizkraftwerk (MHKW) verwertet.

  • Im Zusammenhang mit der Grüngutabholung bittet die Stadt Rosenheim alle Grundstückseigentümer, ihre Anwesen auf überhängende Gehölze zu überprüfen und Hecken, Sträucher sowie Bäume bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Über Gehwegen ist ein Lichtraumprofil von 2,50 m freizuhalten, über Fahrbahnen von 4,50 m.

    Zudem ist sicherzustellen, dass Verkehrszeichen und Straßenleuchten nicht durch Bewuchs verdeckt werden.

  • Alle Termine für die Grüngutabfuhr:

    05.10.2026 Kastenau und das restliche,
    an den anderen Terminen nicht aufgeführte Stadtgebiet
    19.10.2026 Aising, Hl. Blut, Aisinger Landstraße, Aisinger Wies, Oberwöhr
    02.11.2026 Happing, Kaltmühl, Kaltwies
    11.11.2026 Pang, Hohenofen, Schwaig, Westerndorf b. Pang, Pösling, Brucklach
    23.11.2026 Mitterfeld, Westerndorf St. Peter, Egarten, Langenpfunzen,
    westliche Teil der Erlenau

    Das Grüngut muss immer an dem genannten Tag bereitstehen. Verspätet bereitgestelltes Grüngut wird nicht nachträglich abgeholt. Das Umwelt- und Grünflächenamt hat genaue Abholtermine für jede einzelne Straße festgelegt, die sie hier entnehmen können.

  • Die Nutzung der Grüngutsammlung durch gewerbliche Betriebe ist nicht gestattet.

Kompostierbare Grüngutabfälle selbst ganzjährig abliefern

  • Privathaushalten aus dem Stadtgebiet Rosenheim stehen für die Entsorgung des Grünguts die Grüngutcontainer an einigen Wertstoffinseln und der Wertstoff, Innlände 25 zur Verfügung. Welche Wertstoffinsel Grüngutcontainer haben, entnehmen Sie bitte dem Flyer Wertstoffinseln.

  • Sie dürfen folgendes entsorgen:

    • Baum und Strauchschnitt
    • Blumen
    • Grasschnitt
    • Heckenschnitt
    • Zimmerpflanzen
    • Fruchtschalen, z. B. Äpfel, Bananen
    • Nicht zubereitete Gemüsereste, z. B. Zwiebelschalen, Kartoffelschalen, Salatblätter, Kohlblätter

    Bitte Gehölze der Gattung Prunus wie z. B. Kirsch-, Pflaumen-, Zwetschgen-, Kriecherl-, Mirabellen-, Aprikosen- und Pfirsichbäume sowie Kirschlorbeer nicht mehr in die Grüngut-Container auf den Wertstoffinseln oder bei der Grüngutsammlung im Großcontainer im Frühjahr oder bei der Grüngutaktion im Herbst entsorgen.

    Bitte geben Sie die Gehölze der Gattung Prunus als Quarantänematerial wegen der Verbreitungsgefahr des Asiatischen Moschusbockkäfers kostenfrei als Quarantänematerial am Wertstoffhof ab. Dieses Material wird anschließend zur Verwertung in das Müllheizkraftwerk gebracht.

    Auch vom Buchsbaumzünsler befallene Pflanzenteile und Neophyten, wie zum Beispiel der Riesen-Bärenklau, die Beifuß-Ambrosia und der Japanische Staudenknöterich, dürfen nicht mehr in die Grüngut-Container auf den Wertstoffinseln oder bei der Grüngutsammlung im Großcontainer im Frühjahr oder bei der Grüngutaktion im Herbst entsorgt werden. Stattdessen muss dieses Pflanzenmaterial am Wertstoffhof gesondert abgegeben werden und wird anschließend zur Verwertung in das Müllheizkraftwerk (MHKW) gebracht.

  • Die folgenden Stoffe dürfen zum Beispiel nicht als kompostierbares Grüngut in den Wertstoff-Containern für kompostierbare Grünabfälle sowie beim Wertstoffhof, Innlände 25, entsorgt werden:

    • Asche
    • Essensreste
    • Fisch, Fischreste, Fleisch, Fleischreste
    • Haustierstreu, Katzenstreu
    • Holz- und Kohlenasche
    • Knochen
    • Staubsaugerbeutel, Kehricht
    • Windeln
    • Zigarettenkippen

    Bitte Gehölze der Gattung Prunus wie z. B. Kirsch-, Pflaumen-, Zwetschgen-, Kriecherl-, Mirabellen-, Aprikosen- und Pfirsichbäume sowie Kirschlorbeer nicht mehr in die Grüngut-Container auf den Wertstoffinseln oder bei der Grüngutsammlung im Großcontainer im Frühjahr oder bei der Grüngutaktion im Herbst entsorgen.

    Bitte geben Sie die Gehölze der Gattung Prunus als Quarantänematerial wegen der Verbreitungsgefahr des Asiatischen Moschusbockkäfers kostenfrei als Quarantänematerial am Wertstoffhof ab. Dieses Material wird anschließend zur Verwertung in das Müllheizkraftwerk gebracht.

    Auch vom Buchsbaumzünsler befallene Pflanzenteile und Neophyten, wie zum Beispiel der Riesen-Bärenklau, die Beifuß-Ambrosia und der Japanische Staudenknöterich, dürfen nicht mehr in die Grüngut-Container auf den Wertstoffinseln oder bei der Grüngutsammlung im Großcontainer im Frühjahr oder bei der Grüngutaktion im Herbst entsorgt werden. Stattdessen muss dieses Pflanzenmaterial am Wertstoffhof gesondert abgegeben werden und wird anschließend zur Verwertung in das Müllheizkraftwerk (MHKW) gebracht.

  • Eine Auflistung aller Wertstoffinseln mit Containern für kompostierbare Grünabfälle finden Sie hier.

  • Gewerbebetriebe können kompostierbare Grünabfälle kostenpflichtig beim Wertstoffhof, Innlände 25, abgeben.

  • Bei der Entsorgung von Buchsbaumzünslerlarven oder befallenen Pflanzenteilen ist es wichtig, diese nicht einfach auf den Kompost zu werfen, da die Larven überleben und sich weiter vermehren könnten.

    Betroffene Pflanzenteile des Buchsbaums dürfen nicht mehr in die regulären Grüngut-Container auf den Wertstoffinseln entsorgt werden. Stattdessen muss es am Wertstoffhof gesondert abgegeben werden. Dieses Material wird anschließend zur Verwertung in das Müllheizkraftwerk (MHKW) gebracht.

    Diese Pflanzen sind auch von der Grüngutsammlung im Herbst und Frühjahr ausgeschlossen.

  • Wegen der Verbreitungsgefahr des Asiatischen Moschusbockkäfers bitte alle Gehölze der Gattung Prunus ganzjährig kostenfrei am Wertstoffhof, Innlände 25, als Quarantänematerial in dafür vorgesehenen Containern entsorgen und nicht in die Grüngutcontainer an den Wertstoffinseln. Zu den Gehölzen der Gattung Prunus gehören z. B. Kirsch-, Pflaumen-, Zwetschgen-, Kriecherl-, Mirabellen-, Aprikosen- und Pfirsichbäume sowie Kirschlorbeer.

    Diese Gehölze sind auch von der Grüngutsammlung im Herbst und Frühjahr ausgeschlossen.

  • Neophyten wie z. B. der Riesen-Bärklau und die Beifuß-Ambrosie müssen gesondert am Wertstoffhof, Innlände 25 entsorgt werden. Sie dürfen nicht mehr in die regulären Grüngutcontainer auf den Wertstoffinseln entsorgt werden.

    Diese Pflanzen sind auch von der Grüngutsammlung im Herbst und Frühjahr ausgeschlossen.