Grüngutabfälle

Kompostierbare Grüngutabfälle selbst ganzjährig abliefern

  • Sie können kompostierbare Grünabfälle in den Wertstoffcontainer für kompostierbare Grünabfälle an einigen Wertstoffinseln sowie beim Wertstoffhof, Innlände 25, kostenlos entsorgen.

  • Sie dürfen folgendes entsorgen:

    • Baum und Strauchschnitt
    • Blumen
    • Grasschnitt
    • Heckenschnitt
    • Zimmerpflanzen
    • Fruchtschalen, z. B. Äpfel, Bananen
    • Nicht zubereitete Gemüsereste, z. B. Zwiebelschalen, Kartoffelschalen, Salatblätter, Kohlblätter

    Bitte folgendes Grüngut nur am Wertstoffhof als Quarantänematerial abgeben und nicht in die regulären Grüngut-Container auf den Wertstoffinseln:

    •    von Buchsbaumzünsler befallene Pflanzenteile,
    •    Gehölze der Gattung Prunus wie z.B. Kirsch-, Pflaumen-, Zwetschgen-,
    Kriecherl-, Mirabellen-, Aprikosen- und Pfirsichbäume sowie Kirschlorbeer und
    •    Neophyten wie den Riesen-Bärenklau und die Beifuß-Ambrosie

  • Nein, die Entsorgung kostet Sie nichts extra, wenn Sie ein Rosenheimer Privathaushalt sind und Sie kompostierbare Grüngutabfälle in haushaltsüblichen Mengen liefern.

  • Die folgenden Stoffe dürfen zum Beispiel nicht als kompostierbares Grüngut in den Wertstoff-Containern für kompostierbare Grünabfälle sowie beim Wertstoffhof, Innlände 25, entsorgt werden:

    •     Asche
    •     Essensreste
    •     Fisch, Fischreste, Fleisch, Fleischreste
    •     Haustierstreu, Katzenstreu
    •     Holz- und Kohlenasche
    •     Knochen
    •     Staubsaugerbeutel, Kehricht
    •     Windeln
    •     Zigarettenkippen

    Zudem dürfen von Buchsbaumzünsler befallene Pflanzenteile, Gehölze der Gattung Prunus wie z.B. Kirsch-, Pflaumen-, Zwetschgen-, Kriecherl-, Mirabellen-, Aprikosen- und Pfirsichbäume sowie Kirschlorbeer und auch Neophyten wie den Riesen-Bärenklau und die Beifuß-Ambrosia nicht mehr in die regulären Grüngut-Container auf den Wertstoffinseln entsorgt werden.

    Stattdessen muss dieses Pflanzenmaterial am Wertstoffhof als Quarantänematerial abgegeben werden. Dieses Material wird anschließend zur Verwertung in das Müllheizkraftwerk (MHKW) gebracht.

  • Eine Auflistung aller Wertstoffinseln mit Containern für kompostierbare Grünabfälle finden Sie hier.

  • Gewerbebetriebe können kompostierbare Grünabfälle kostenpflichtig beim Wertstoffhof, Innlände 25, abgeben.

  • Bei der Entsorgung von Buchsbaumzünslerlarven oder befallenen Pflanzenteilen ist es wichtig, diese nicht einfach auf den Kompost zu werfen, da die Larven überleben und sich weiter vermehren könnten.

    Betroffene Pflanzenteile des Buchsbaums dürfen nicht mehr in die regulären Grüngut-Container auf den Wertstoffinseln entsorgt werden. Stattdessen muss es am Wertstoffhof als Quarantänematerial abgegeben werden. Dieses Material wird anschließend zur Verwertung in das Müllheizkraftwerk (MHKW) gebracht.

    Diese Pflanzen sind auch von der Grüngutsammlung im Herbst ausgeschlossen.

  • Wegen der Verbreitungsgefahr des Asiatischen Moschusbockkäfers bitte alle Gehölze der Gattung Prunus ganzjährig kostenfrei am Wertstoffhof, Innlände 25, als Quarantänematerial in dafür vorgesehenen Containern entsorgen und nicht in die Grüngutcontainer an den Wertstoffinseln. Zu den Gehölzen der Gattung Prunus gehören z. B. Kirsch-, Pflaumen-, Zwetschgen-, Kriecherl-, Mirabellen-, Aprikosen- und Pfirsichbäume sowie Kirschlorbeer.

    Diese Gehölze sind auch von der Grüngutsammlung im Herbst ausgeschlossen.

  • Neophyten wie z. B. der Riesen-Bärklau und die Beifuß-Ambrosie müssen als Quarantänematerial am Wertstoffhof, Innlände 25 entsorgt werden. Sie dürfen nicht mehr in die regulären Grüngutcontainer auf den Wertstoffinseln entsorgt werden.

    Diese Pflanzen sind auch von der Grüngutsammlung im Herbst ausgeschlossen.