Erweiterung einer Fahrerlaubnis

Karriere & Beruf

Die Fahrerlaubnis ist für die jeweilige Klasse erstmals zu erteilen oder eine bestehende Fahrerlaubnis um eine zusätzliche Klasse zu erweitern, wenn der/die Bewerber/-in

  • den ordentlichen Wohnsitz im Inland hat,
  • das erforderliche Mindestalter erreicht hat:
    • 15 Jahre für die Klasse AM
    • 16 Jahre für die Klassen A1, L, und T
    • 18 Jahre für die Klassen A2, B, BE, C1 oder C1E
    • 21 Jahre für die Klassen C, CE, D1, oder D1E
    • 24 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A und für die Klasse D, DE
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist,
  • die erforderliche Ausbildung bei einer Fahrschule absolviert hat,
  • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung für die beantragte Fahrerlaubnisklasse nachgewiesen hat.

Bei Antragstellung sind vorzulegen

Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe

Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E zusätzlich:

  • ein augenärztliches Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre)
  • ein ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)

Beide Untersuchungen können auch bei einem/-r Arbeits- und/oder Betriebsmediziner/-in durchgeführt werden

Bei den Klassen D und D1 kann gegebenenfalls ein medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich sein.

Der entsprechende Antrag zur Erweiterung einer Fahrerlaubnis ist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu stellen (dieser Antrag wird oftmals auch direkt mit der gewählten Fahrschule ausgefüllt).

Online-Antrag

Erweiterung einer Fahrerlaubnis