Die Fahrerlaubnis ist für die jeweilige Klasse erstmals zu erteilen oder eine bestehende Fahrerlaubnis um eine zusätzliche Klasse zu erweitern, wenn der/die Bewerber/-in
- den ordentlichen Wohnsitz im Inland hat,
- das erforderliche Mindestalter erreicht hat:
- 15 Jahre für die Klasse AM
- 16 Jahre für die Klassen A1, L, und T
- 18 Jahre für die Klassen A2, B, BE, C1 oder C1E
- 21 Jahre für die Klassen C, CE, D1, oder D1E
- 24 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A und für die Klasse D, DE
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist,
- die erforderliche Ausbildung bei einer Fahrschule absolviert hat,
- die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung für die beantragte Fahrerlaubnisklasse nachgewiesen hat.
Bei Antragstellung sind vorzulegen
Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T:
- Personalausweis oder Reisepass
- ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E zusätzlich:
- ein augenärztliches Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre)
- ein ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
Beide Untersuchungen können auch bei einem/-r Arbeits- und/oder Betriebsmediziner/-in durchgeführt werden
Bei den Klassen D und D1 kann gegebenenfalls ein medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich sein.
Der entsprechende Antrag zur Erweiterung einer Fahrerlaubnis ist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu stellen (dieser Antrag wird oftmals auch direkt mit der gewählten Fahrschule ausgefüllt).
Online-Antrag