16 Überdachte Fahrradabstellanlagen Zur Verbesserung der Situation für Radfahrerinnen und Radfahrer wurden im Stadtgebiet drei überdachte Fahrradabstellanlagen realisiert. Diese sind an den Standorten in der Inn-, und derSalinstraße sowie am Riedergarten zu finden. Die Abstellanlage am Riedergarten beinhaltet Ladestationen für E-Bikes und eine von sieben Servicestationen, die verteilt im Stadtgebiet aufgestellt wurden. Derzeit laufen Planungen und Abstimmungen mit der Förderbehörde zur Erweiterung der Fahrradabstellanlagen südlich und nördlich des Bahnhofes. Hier sollen zusätzliche überdachte Abstellmöglichkeiten geschaffen werden. Auch am Bahnhalt Aicherpark ist vorgesehen, noch in diesem Jahr die derzeit nicht überdachten Fahrradständer um eine Überdachung zu ergänzen. Hier sollen auch die vorhandenen herkömmlichen Abstellplätze zur Erhöhung der Kapazität durch Doppelstockparker ersetzt werden. 4.5 Kernforderungen zum Brenner Nordzulauf Die Stadt Rosenheim vertritt nach wie vor die Auffassung, dass der Bedarf für den Neubau der nördlichen Zulaufstrecke zum Brennerbasistunnel bislang nicht ausreichend nachgewiesen ist. Unabhängig davon erhebt die Stadt Rosenheim Kernforderungen, die im Wesentlichen beinhalten: Für den Fall der Verwirklichung des Nordzulaufs zum Brennerbasistunnel in Form der derzeit in Planung befindlichen Vorzugsvariante ist zwingend die Querung des Inns im Norden von Rosenheim als Unterquerungsbauwerk auszuführen. Eine andere Planung kann nicht hingenommen werden. Bei der Planung ist besonders auf den Schutz von Grund- und insbesondere Trinkwasser zu achten. Für den Interims-Zeitraum, in dem während der Planungs- und Bauphase der Maßnahme der nördliche Zulaufverkehr zum Brennerbasistunnel noch auf der Bestandstrecke abgewickelt werden muss, ist der Lärmschutz auf der Bestandsstrecke zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Rosenheim soweit möglich auf Neubaustandard zu ertüchtigen. Für den Fall, dass die DB-Netz-AG die oben dargestellte Alternativplanung nicht übernehmen sollte, wird die Stadt diese Alternativplanung in einem evtl. Planfeststellungsverfahren im Wege der Erhebung von Einwendungen einbringen und fordern. Verkehr Foto: Siegfried Kerscher
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