Öffentliche Auslegung der Bodenrichtwerte
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Rosenheim hat in seiner Sitzung vom 23.04.2026 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 beschlossen. Die Bodenrichtwerte liegen ab sofort bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Kufsteiner Straße 7 (3. OG, Klingel Gutachterausschuss mit vorheriger Terminabsprache), öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Die Bodenrichtwertkarte ist im Gang ausgehängt. Die öffentliche Auslegung ist für einen Monat gesetzlich vorgeschrieben. Die Karte bleibt jedoch zur gebührenfreien Einsichtnahme ganzjährig ausgehängt. Auskünfte über Bodenrichtwerte sind gebührenpflichtig.
Für Fragen steht die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses telefonisch unter +49 (0) 80 31 / 365-16 21 oder via E-Mail zur Verfügung.
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche, aus Verkäufen abgeleitete und auf die jeweilige Lage spezifisch abgeglichene Werte unbebauter Grundstücke. Sie sind eine Orientierungshilfe und können als Berechnungsgrundlage für Gutachten dienen. Von Bedeutung sind die Bodenrichtwerte auch bei Steuerfragen, insbesondere bei Erbschaft- und Schenkungssteuer. Sie werden alle zwei Jahre erhoben.