Der internationale Führerschein gilt nur in Verbindung mit dem nationalen EU-Kartenführerschein und wird in der Regel für außereuropäische Länder (z. B. USA, Russland, Australien usw.) zum Nachweis einer bestehenden Fahrerlaubnis benötigt. Er ist eine Übersetzung des nationalen Führerscheins und daher in verschiedenen Sprachen ausgestellt. Er wird nur auf drei Jahre befristet ausgestellt und kann nicht verlängert werden.
Eine Ausstellung kann nur dann erfolgen, wenn der Antragsteller bereits einen EU-Kartenführerschein besitzt. Ist dies noch nicht der Fall, muss vorab bzw. gleichzeitig der alte Papier-Führerschein in den neuen Kartenführerschein umgetauscht werden (Umtauschpflicht).
Für die Antragstellung zum Internationalen Führerschein muss vorgelegt werden:
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß Passverordnung
- Führerschein im Original
Besitzt man bereits den neuen Kartenführerschein, kann der Internationale Führerschein direkt am Tag der Beantragung bei der Behörde ausgestellt werden (vorherige Terminvereinbarung ist zu beachten).
In diesem Fall wäre auch eine persönliche Antragstellung und Entgegennahme des internationalen Führerscheins nicht zwingend erforderlich und könnte dann auch durch eine bevollmächtigte volljährige Person (schriftliche formlose Vollmacht) und den o. g. Unterlagen erledigt werden.