Änderung der Fahrzeugpapiere
Sie können diese Leistung unabhängig von Ort und Zeit online beantragen. Nutzen Sie dazu die
Online-Zulassungsbehörde (i-Kfz).
Bitte beachten Sie, dass Sie diese Online-Leistung nicht stellvertretend für andere Personen erledigen können. In diesem Fall müssen Sie einen Termin vereinbaren und mit einer Vollmacht in die Zulassungsbehörde kommen.
Sie benötigen dafür
- die freigeschaltete Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres deutschen Personalausweises, Ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) oder den Ausweis eines EU-Staates mit eID-Funktion (europäische eID).
- die sechsstellige PIN
- ein mobiles Gerät mit AusweisApp als Lesegerät für den Ausweis.
oder
- ein ELSTER-Zertifikat
Ein BayernID- oder ein BundID-Bürgerkonto wird empfohlen.
Für weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion klicken Sie hier.
Erfahren Sie mehr zur internetbasierten Online-Zulassungsbehörde (i-Kfz):
Sie möchten lieber persönlich zu uns in die Zulassungsbehörde kommen?
Bitte vereinbaren Sie einen Termin online oder telefonisch.
Bitte beachten Sie, dass Sie eine Vollmacht brauchen, wenn Sie für andere Personen handeln.
Informationen zur erweiterten Zuständigkeit der Zulassungsbehörden.
Adressänderung
Sie haben Ihren Hauptwohnsitz oder Firmensitz innerhalb des Zulassungsbezirks der Stadt Rosenheim verlegt. Diese Änderung muss der Zulassungsbehörde unverzüglich angezeigt werden.
Bei einem Zuzug von außerhalb Rosenheim informieren Sie sich bitte auf der Seite Umschreibung.
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- ist noch ein alter Kfz-Brief vorhanden, so muss dieser zum Umtausch in eine Zulassungsbescheinigung Teil II vorgelegt werden
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Fahrzeugschein, Prüfbericht)
- Gültiger geänderter Personalausweis oder Reisepass des/der Fahrzeughalters/-in bzw. Handelsregister-Auszug und geänderte Gewerbeanmeldung
- ggf. Vollmacht des/der Beauftragten, der/die Bevollmächtigte hat sich auszuweisen
Bitte beachten Sie, dass Sie einwohnermelderechtliche Ummeldungen unter Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung in Verbindung mit einer Zulassung oder Änderung der Fahrzeugpapiere, auch in der Zulassungsbehörde durchführen können.
Namensänderung
Wenn sich Ihr Name oder Ihre Firmenbezeichnung geändert hat (z. B. durch Heirat), müssen diese Änderungen der Zulassungsbehörde unverzüglich angezeigt werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Fahrzeugschein, Prüfbericht)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Fahrzeughalters/-in bzw. Handelsregister-Auszug und Gewerbeanmeldung, ggf. Urkunde über Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde), falls noch nicht im Personalausweis/Reisepass vermerkt
- ggf. Vollmacht des/der Beauftragten, der/die Bevollmächtigte hat sich auszuweisen
Technikänderung
Sie haben an Ihrem Fahrzeug durch Ein-, An- oder Umbau Veränderungen vorgenommen.
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Fahrzeugschein, Prüfbericht)
- Je nach Art der technischen Änderung Prüfbericht über die Änderungsabnahme nach § 19 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), Herstellerbescheinigung, Einbaubescheinigung einer anerkannten Werkstatt
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), wenn sich die Fahrzeugart ändert (z. B. Umschlüsselung von PKW auf LKW oder PKW auf So. KFZ Wohnmobil)
- ggf. Vollmacht des/der Beauftragten, der/die Bevollmächtigte hat sich auszuweisen