Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan Nr. 201 „Moosbachstraße Happing“
Allgemeine Informationen
Die Unterlagen zum jeweiligen Bebauungsplanverfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung neben der Bereitstellung im Internet auch im Foyer des Rathauses, Königstraße 24, Mittelbau, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Das Foyer ist zu folgenden Zeiten zugänglich: Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag von 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr. Die Unterlagen können ohne Voranmeldung eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Planentwurf vorgebracht werden, z. B.
- schriftlich (an: Stadt Rosenheim, Stadtplanungsamt, Königstr. 24, 83022 Rosenheim),
- per Fax (+49 (0) 80 31 / 365-20 47),
- elektronisch (per E-Mail) oder
- persönlich zur Niederschrift.
Niederschriften sowie Auskünfte und Erörterungsgepräche sind während der Dienststunden (Montag bis Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr, Freitag 08:00 bis 13:00 Uhr) sowie nach Terminvereinbarung (unter der Telefonnummer +49 (0) 80 31/ 365-16 41) möglich. Um Terminvereinbarung wird gebeten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Nach Ende der Beteiligungszeiträume stehen die grundlegenden Informationen zu laufenden Bebauungsplanverfahren hier zur Verfügung:
Bebauungspläne im Verfahren.