Öffentlichkeitsbeteiligung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Bebauungsplan Nr. 201 „Moosbachstraße Happing“

  • Das Straßennetz soll gemäß dem Verkehrskonzept „Happinger Seen“ neu konzipiert werden.

  • Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch die Veröffentlichung der Planungsunterlagen im Internet auf der Homepage der Stadt Rosenheim.

    Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen ergänzend:

    Mittwoch, den 09.08.2023 bis einschließlich Mittwoch, den 15.09.2023 im Foyer des Rathauses, Königstraße 24

    Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt vom 01.08.2022.

Allgemeine Informationen

Die Unterlagen zum jeweiligen Bebauungsplanverfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung neben der Bereitstellung im Internet auch im Foyer des Rathauses, Königstraße 24, Mittelbau, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Das Foyer ist zu folgenden Zeiten zugänglich: Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag von 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr. Die Unterlagen können ohne Voranmeldung eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Planentwurf vorgebracht werden, z. B.

  • schriftlich (an: Stadt Rosenheim, Stadtplanungsamt, Königstr. 24, 83022 Rosenheim),
  • per Fax (+49 (0) 80 31 / 365-20 47),
  • elektronisch (per E-Mail) oder
  • persönlich zur Niederschrift.

Niederschriften sowie Auskünfte und Erörterungsgepräche sind während der Dienststunden (Montag bis Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr, Freitag 08:00 bis 13:00 Uhr) sowie nach Terminvereinbarung (unter der Telefonnummer +49 (0) 80 31/ 365-16 41) möglich. Um Terminvereinbarung wird gebeten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Nach Ende der Beteiligungszeiträume stehen die grundlegenden Informationen zu laufenden Bebauungsplanverfahren hier zur Verfügung:
Bebauungspläne im Verfahren.